Anträge

Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken - Gebührenstabilität herstellen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/3238
06.09.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken - Gebührenstabilität herstellen - programmliche Qualität sichern und ausbauen


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. im Zusammenhang mit der durch die Ministerpräsidenten eingesetzten "Arbeitsgruppe Beitragsstabilität" sowie in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern folgende Punkte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Einsparpotentiale zu prüfen:
a) Programmliche Redundanzen (Doppelübertragungen, Parallelprogrammierungen),
b) Rekrutierung teuren Spitzenpersonals insbesondere im Showbereich,
c) Rechteeinkauf für Übertragung von Sportereignissen,
d) Begrenzung des Gesamtprogrammangebots unter dem Gesichtspunkt des Grundversorgungsauftrags, insbesondere Überprüfung der Anzahl der Digitalkanäle,
e) Überprüfung der Rahmenbedingungen für Online-Angebote,
f) Einsparmöglichkeiten bei programmfremden Leistungen,
g) Einsatz effizienter Übertragungstechnologien;

2. über die Ergebnisse der Prüfung bis zum 1. Februar 2012 zu berichten;

3. Bemühungen um ein transparentes und wirksames Inhouse-Controllingverfahren beim Mitteldeutschen Rundfunk zu unterstützen.

Begründung:

Bei der Festsetzung der Gebühren- und Beitragshöhe besteht die politische Verantwortung in der Rechtfertigung von finanziellen Belastungen gegenüber den Bürgern. So muss sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem Gebot einer effizienten Leistungserbringung unterwerfen. Dies kann - will man die Qualität des Rundfunks weiter erhöhen - nur über eine Aufgabenbegrenzung und angemessene mittelbare Sparziele erfolgen.
Der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, eine Grundversorgung mit Informationen für die öffentliche Meinungsbildung sicherzustellen und damit zu einem pluralistischen Medienangebot in Rundfunk und Fernsehen beizutragen. Aufgrund der überwiegenden Finanzierung über Gebührengelder und in Abgrenzung zu kommerziellen Anbietern kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Verantwortung für sein Angebot und die Verwendung der dafür erhobenen Beitragsmittel zu.

Ende letzen Jahres haben die Ministerpräsidenten der Länder ein neues Gebührenmodell entworfen, das ab der neuen Gebührenperiode 2013 bis 2017 greifen soll. Im Rahmen der Umstellung soll die Gesamtbelastung für Bürger und Unternehmen in der Gebührenperiode nicht weiter steigen.

Gebührenstabilität bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung kann jedoch nur erreicht werden, wenn der Aufgabenumfang des öffentlichen Rundfunks überprüft wird. Neben den eigenen Gestaltungsspielräumen innerhalb der einzelnen Rundfunkanstalten bestimmen die Bundesländer durch Staatsverträge über den Aufgabenumfang, der sich auf den Finanzbedarf auswirkt.

Mit dem Ziel, langfristige Beitragstabilität zu gewährleisten, sollen deshalb Strukturen, Programmangebote und programmfremde Angebote überprüft werden.

Für die Fraktion:
Barth

Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/71 am 18.11.2011 abgelehnt.
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