Anträge

Für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag -Neufassung-

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/3217
09.11.2011
- Neufassung -

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag


Die Landesregierung wird aufgefordert:

1. den Glücksspieländerungsstaatsvertrag in seiner durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2011 beschlossenen Fassung solange nicht zu unterzeichnen, bis die Bedenken zur Europarechtskonformität des deutschen Glücksspielrechts durch eine erneute Notifizierung bei der EU-Kommission ausgeräumt sind;

2. sofern sich durch das erneute Notifizierungsverfahren bei der EUKommission Bedenken zur Europarechtskonformität des Glücksspielstaatsvertrages ergeben, unverzüglich einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der sich an dem europarechtlich notifizierten Entwurf des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes orientiert.

Begründung:
Die EU-Kommission hat den ursprünglichen Entwurf zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Notifizierungsverfahren vom 18. Juli 2011 kritisch beurteilt. Die 15 Bundesländer, die den Entwurf tragen, wurden in der Stellungnahme der EU-Kommission (Detailed Opinion) aufgefordert, weitreichende Anpassungen vorzunehmen, um die Europarechtskonformität herzustellen.
Durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2011 wurde der Entwurf für einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom
6. April 2011 nachgebessert. Insbesondere die Regelung der Netzsperren, die durch die EU-Kommission sowie durch die FDP erheblich kritisiert wurde, wurde gestrichen. Die Nachbesserungen des Entwurfs zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag gehen allerdings nicht weit genug.

So ist weiter zu beanstanden, dass
1. ein fehlendes landeseinheitliches, transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren,
2. ein zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden,
3. unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online- Vertrieb),
4. die nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Festlegung der Sportwetten- Konzessionen (20),
5 die ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern und
6. eine falsche Bemessungsgrundlage (der Spieleinsatz) über die Konzessionsabgabe
weiterhin rechtlich problematische Bestandteile des Glücksspieländerungsstaatsvertrages
sind.

Der bestehende Staatsvertrag läuft am 31. Dezember 2011 aus. Ein Scheitern eines europarechtskonformen und bundeseinheitlichen Staatsvertrags kann nicht im Interesse des Freistaats Thüringen liegen. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll am 15. Dezember 2011 ohne eine erneute Notifizierung bei der EU-Kommission von den Ministerpräsidenten der Länder unterschrieben werden.

Damit nicht ein rechtlich problematischer Glücksspieländerungsstaatsvertrag von der Thüringer Ministerpräsidentin unterzeichnet wird, fordert der Landtag die Landesregierung auf, endlich zu handeln und durch eine erneute Notifizierung bei der EU-Kommission für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag einzutreten. Der aus Schleswig-Holstein stammende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels wurde im Notifizierungsverfahren von der EU-Kommission nicht beanstandet.

Für die Fraktion:
Bergner

Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/70 am 17.11.2011 abgelehnt
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