18.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 214
des Abgeordneten Barth (FDP)
Potential-Kataster für erneuerbare Energien
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Potential-Kataster für erneuerbare Energien" zu entwickeln (vgl. II.1. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Entwicklung eines "Potential-Katasters für erneuerbare Energien"?
2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Potential- Katasters für erneuerbare Energien" federführend beauftragt werden?
3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Potential- Katasters für erneuerbare Energien" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?
5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare
Energien"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?
7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?
8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien"?
9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" publizieren?
10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte des "Potential- Katasters für erneuerbare Energien" weiterverwenden?
11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" eingestellt?
12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Potential-Katasters für erneuerbare Energien" einzubeziehen und/ oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/659
22.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Im "Potential-Kataster für erneuerbare Energien" werden die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien bis auf die örtliche Ebene dargestellt und transparent gemacht. Das Kataster soll als Grundlage für die Energiestrategie dienen. Darüber hinaus soll es Grundlage für die Beratung kleinerer und mittlerer Kommunen entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse vor Ort sowie für die Entwicklung regionaler und lokaler Energiekonzeptionen sein.
Zu 2.:
Federführend ist das TMWAT.
Zu 3.:
Die Aufgabe ist dem Referat "Erneuerbare Energien, Kommunale Energiepolitik" in der Abteilung "Energiepolitik, Technologie- und Forschungsförderung" zugeordnet.
Zu 4.:
Dies soll zeitnah erfolgen.
Zu 5.:
Das Projekt wird von der Fachabteilung begleitet. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen.
Zu 6.:
Die Landesregierung wird auf fachliche Zuarbeit zurückgreifen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Zu 7.:
Ein etwaiges Ausschreibungsverfahren bleibt abzuwarten.
Zu 8.:
Zu diesem Punkt können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.
Zu 9.:
Die Landesregierung wird die Inhalte veröffentlichen, über die Art und Weise ist derzeit noch nicht entschieden.
Zu 10.:
Das Kataster soll u. a. eine Grundlage für die Beratung kleinerer und mittlerer Kommunen sowie für die Entwicklung regionaler und lokaler Energiekonzeptionen sein.
Zu 11.:
Im Einzelplan 07
Zu 12.:
Eine gesonderte Information des zuständigen Ausschusses über die Ergebnisse kann bei Bedarf gern erfolgen.
Machnig
Minister