11.10.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
11.10.2011
K l e i n e A n f r a g e 1853
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Ergebnisse des Sofortprogramms "pro Studium"
Die Landesregierung kündigte in einer Medieninformation vom 10. Februar 2010 an, ein Sofortprogramm "pro Studium" mit einem finanziellen Umfang von 3,7 Millionen Euro zu initiieren. Ziel sei es unter anderem gewesen, "ganz gezielt die Studienbedingungen vor Ort [zu] verbessern." Zudem sollten "mit dem Programm die Möglichkeiten der Hochschulen zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung von Lehrdeputat und Vergütung von Lehraufträgen stark erweitert [werden], damit sie flexibler auf studentische Bedürfnisse reagieren können."
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erfolgte die konkrete Mittelvergabe und in welcher Höhe hat welcher Hochschulstandort Mittel aus dem Sofortprogramm "pro Studium" erhalten (bitte nach Hochschulstandort und Höhe der zugewiesenen Mittel aufschlüsseln)?
2. Welche konkreten Verbesserungen der Studienbedingungen wurden an welchem Hochschulstandort durch die Verwendung der Mittel aus dem Sofortprogramm "pro Studium" erreicht (bitte nach Hochschulstandort, konkreter Verbesserungsmaßnahme und dafür aufgewendete Mittel aufschlüsseln)?
3. An welchen Hochschulen hat sich die eigenverantwortliche Ausgestaltung des Lehrdeputats durch die Initiierung des Sofortprogramms "pro Studium" in welchem Umfang verändert, wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Programms hinsichtlich dieser Zielstellung und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
4. An welchen Hochschulen hat sich die Vergütung von Lehraufträgen durch die Initiierung des Sofortprogramms "pro Studium" in welchem Umfang verändert, wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Programms hinsichtlich dieser Zielstellung und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
5. Plant die Landesregierung eine erneute Initiierung eines gleichartigen oder ähnlichen Sofortprogramms für die Thüringer Hochschulen und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorhaben?
6. Aus welchen Gründen wurde die Mittelvergabe im Rahmen des Sofortprogramms "pro Studium" exklusiv für Hochschulen, nicht aber für die Standorte der Staatlichen Studienakademie in Eisenach und Gera vorgesehen und wie begründet die Landesregierung die diesbezüglich gefundene Regelung?
Hitzing
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER