Kleine Anfragen

Teilweise Abschaffung des Widerspruchsrechts

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.10.2011

K l e i n e A n f r a g e 1865
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Teilweise Abschaffung des Widerspruchsrechts


Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012" soll das Widerspruchsverfahren in Thüringen für bestimmte Sachgebiete eingeschränkt bzw. abgeschafft werden. Das Recht, durch ein Widerspruchsverfahren Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen, eröffnet den Empfängern von Bescheiden die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen zu hinterfragen und dient somit auch der Selbstkontrolle der Verwaltung. Das Widerspruchsverfahren ermöglicht den Bescheidempfängern eine rechtliche Teilhabe im Verwaltungsverfahren ohne die Inanspruchnahme eines Gerichts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe sprechen aus der Sicht der Landesregierung für die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in bestimmten Sachgebieten und welche Erfahrungen/Kenntnisse sind Grundlage ihrer diesbezüglichen Einschätzung?

2. Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer nach Kenntnis der Landesregierung gemacht, in denen das Widerspruchsverfahren abgeschafft bzw. eingeschränkt wurde?

3. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise sind diese Erfahrungen gegebenenfalls in die Entscheidungsfindung der Landesregierung eingeflossen? Mit welchen Vertretern welcher Bundesländer stand die Landesregierung zu diesem Zweck gegebenenfalls in Kontakt?

4. Wie viele Widersprüche sind seit 2008 in den Sachgebieten beim Landesverwaltungsamt eingegangen, in denen durch die vorgesehene Einfügung des § 9 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung das Vorverfahren entfallen soll (bitte einzeln nach Jahren und Sachgebieten auflisten)? Wie vielen dieser Widersprüche hat das Landesverwaltungsamt abgeholfen?

5. Wie viele Widersprüche sind seit 2008 in den Sachgebieten eingegangen, in denen durch die vorgesehene Einfügung des § 9 Abs. 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung das Vorverfahren entfallen soll (bitte einzeln nach Jahren und Sachgebieten auflisten)?

6. Wie vielen der in Frage 5 erfragten Widersprüche konnte durch die Ausgangsbehörde oder durch die Widerspruchsbehörde im Widerspruchsverfahren abgeholfen werden (bitte einzeln nach Jahren und Sachgebieten auflisten)?

7. Bei wie vielen der in Frage 4 und 5 erfragten Widersprüche wurde nach dem Widerspruchsverfahren durch den Widerspruchsführer noch Klage erhoben (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Wie viele dieser Klagen hatten nach Kenntnis der Landesregierung Erfolg?

8. Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren in den in Frage 4 und 5 erfragten Sachgebieten durchschnittlich (bitte einzeln nach Sachgebieten auflisten)?

9. Wie lange dauerte ab Rechtshängigkeit der Klage ein Gerichtsverfahren in den in Frage 4 und 5 erfragten Sachgebieten durchschnittlich (bitte einzeln nach Sachgebieten auflisten)?

10. Welche Kosten entstehen den Bescheidempfängern in welcher Höhe durch Einlegen eines Widerspruchs in den in Frage 4 und 5 erfragten Sachgebieten durchschnittlich (bitte einzeln nach Sachgebieten auflisten)?

11. Welche Kosten entstehen in welcher Höhe durch Erheben einer Klage in den in Frage 4 und 5 erfragten Sachgebieten durchschnittlich (bitte einzeln nach Sachgebieten auflisten)?

Bergner

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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