Kleine Anfragen

Mittelvergabe der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' - Teil II

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
14.10.2011

K l e i n e A n f r a g e 1874
des Abgeordneten Kemmerich (FDP)
Mittelvergabe der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zum Zwecke der einzelbetrieblichen Förderung für die Jahre 2010 und 2011 - Teil II


In der 68. Plenarsitzung der 5. Legislaturperiode äußerte sich Staatssekretär Staschewski zur Vergabe von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zum Zwecke der einzelbetrieblichen Förderung sinngemäß wie folgt: "Wir vergeben keine Mittel nach dem Windhundprinzip."

Ich frage die Landesregierung:

1. Was versteht die Landesregierung unter einer Mittelvergabe nach dem sogenannten "Windhundprinzip" und wie beurteilt und begründet sie eine solche Praxis?

2. Nach welchen Kriterien und/oder Prinzipien wurden Mittel aus der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe für die Jahre 2010 und 2011 vor dem 1. April 2011 vergeben?

3. Nach welchen Kriterien und/oder Prinzipien wurden Mittel aus der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe für das Jahr 2011 zwischen dem 1. April und 31. August 2011 vergeben?

4. Nach welchen Kriterien und/oder Prinzipien wurden Mittel aus der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe für das Jahr 2011 ab dem 1. September 2011 bislang vergeben?

5. Kann nach Einschätzung der Landesregierung von einem sogenannten "Windhundprinzip" gesprochen werden, wenn Anträge für die Mittelvergabe der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe in den Jahren 2009 und 2010 nach Eingang der Anträge geprüft und bewilligt worden sind (d.h., wenn ein Antrag, der im Frühjahr 2010 gestellt wurde, vor einem Antrag bewilligt wird, der im Herbst 2010 gestellt wurde) und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Einschätzung?

6. Inwiefern schätzt die Landesregierung ihre Bewilligungspraxis von FördermitteIn aus der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe in den Jahren 2009 und 2010 als sogenanntes "Windhundprinzip" ein und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

7. Inwiefern hat die Landesregierung sichergestellt, dass Mittel aus der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe vor dem 1. April 2011 nicht nach Eingangsdatum der Anträge bearbeitet worden, um einer Vergabe nach dem sogenannten "Windhundprinzip" zu entgehen und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

8. Inwiefern sieht die Landesregierung die Selbstbindung der Verwaltung unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz gewahrt, wenn eine Mittelvergabe der eingangs genannten Gemeinschaftsaufgabe im Jahre 2010 nach Eingangsdatum und erfolgter Prüfung vergeben wurde, jedoch Anträge aus dem Jahre 2010 im Jahre 2011 nach anderen Kriterien (sog. Priorisierungsverfahren) bewilligt werden, wenn für diese Anträge keine Änderung der Rechtslage vorliegt und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

9. Welchem Prinzip unterwirft sich die Landesregierung allgemein bei der Vergabe von Fördermitteln, inwiefern strebt sie eine einheitliche Vergabepraxis an und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

Kemmerich

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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