26.10.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.10.2011
K l e i n e A n f r a g e 1891
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Vergabe von Stipendien für "musikalisch Hochbegabte"
Die Landesregierung ruft öffentlich zur Bewerbung um ein von ihr initiiertes Förderstipendium für "musikalisch Hochbegabte" in einem Alter bis 18 Jahre auf. Sie hat angekündigt, im kommenden Jahr bis zu zehn Stipendien in Höhe von 150 Euro monatlich zu vergeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was versteht die Landesregierung unter "musikalischer Hochbegabung", welche qualifizierte Unterscheidung trifft die Landesregierung grundsätzlich zu musikalischer Begabung und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
2. Welche konkreten Ziele verfolgt die Landesregierung über die Vergabe der Stipendien für "musikalisch Hochbegabte", wie begründet sie diese im Einzelnen und wie bewertet sie die Ergebnisse durch die bisherige Förderung?
3. Wie hoch beziffert die Landesregierung den finanziellen Mehraufwand, der jungen Menschen durch eine "musikalische Hochbegabung" entsteht und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
4. Wie viele "musikalisch Hochbegabte" wurden in welchem Jahr über welche Stipendien der Landesregierung gefördert und wie viele Bewerbungen sind jeweils eingegangen (bitte nach Jahr, Anzahl der Bewerbungen und Anzahl der Stipendien aufschlüsseln)?
5. Über welche konkreten, wissenschaftlich anerkannten Methoden sichert die Landesregierung die Auswahl "musikalisch Hochbegabter" aus der Anzahl der Bewerber zur Vergabe der Stipendien und wie begründet sie deren Anwendung?
6. Inwiefern stellt die Landesregierung sicher, dass musikalisch Begabte, die durch einen vermehrten Übungsaufwand vergleichbare Leistungen erreichen und für musikalische Laufbahnen grundsätzlich genügend Fertigkeiten vorweisen, bei der Vergabe der eingangs genannten Stipendien mit berücksichtigt werden und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
7. Welche konkreten Personen und Institutionen nehmen die Auswahl der "musikalisch Hochbegabten" aus der Anzahl aller Bewerbungen vor und wie begründet sich deren wissenschaftliche Kompetenz zur Erkennung von "musikalischer Hochbegabung" im Einzelnen?
8. Welche Berücksichtigung finden soziale Aspekte, wie beispielsweise das Einkommen der Eltern oder die Anzahl der in Ausbildung befindlichen Geschwister, bei der Auswahl der Stipendiaten und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
9. Über welche konkreten Maßnahmen fördert die Landesregierung "musikalisch Hochbegabte" mit einem Lebensalter über 18 Jahren?
10. Falls keine Programme zur Förderung von über 18-jährigen existieren: Aus welchen Gründen fördert die Landesregierung über Autorenarbeitsstipendien durchschnittlich 50-jährige Autoren, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1710 (Drucksache 5/3393) ausgeführt, nicht aber erwachsene "musikalisch Hochbegabte"?
11. Über welche konkreten Maßnahmen fördert die Landesregierung junge Musizierende, bei denen keine "musikalische Hochbegabung" durch die Anwendung der eingangs genannten Auswahlmethoden nachweisbar ist?
Hitzing