08.12.2009
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
08.12.2009
K l e i n e A n f r a g e 142
der Abgeordneten Barth, Bergner und Hitzing (FDP)
Geplanter Prüfauftrag für eine Funktional- und Gebietsreform
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es: "Die Landesregierung lässt im Licht der demographischen Entwicklung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund der Degression des Solidarpaktes II durch unabhängige Gutachter prüfen, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt führt."
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist eine solche Prüfung bereits in Auftrag gegeben worden? Falls ja, wie lautet der Prüfauftrag inhaltlich? Falls nein, warum nicht? Welche konkreten Überlegungen bezüglich der inhaltlichen Formulierung gibt es bereits und wann soll der Prüfauftrag erteilt werden?
2. Ist beabsichtigt, den Landtag über die Erteilung des Prüfauftrags und über dessen konkreten Inhalt zu informieren?
3. Welche Gutachter sollen die Prüfung durchführen? Wie begründet die Landesregierung die Auswahl der Gutachter?
4. In welcher Art werden bei Erstellung des Gutachtens die obersten Landesbehörden mit einbezogen?
5. Welche Grundlagen und Informationsquellen werden den Gutachtern zur Beurteilung der Fragestellung von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und welche gegebenenfalls nicht?
6. Auch wenn ein Prüfauftrag noch nicht erteilt worden sein sollte: Bis wann sollen die Ergebnisse vorliegen und wem werden sie zugänglich gemacht?
7. Beabsichtigt die Landesregierung, diese Ergebnisse dem Landtag mitzuteilen? Falls ja, wann und in welcher Form? Falls nein, warum nicht?
Barth, Bergner, Hitzing
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/394
26.01.2010
Das
Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Januar 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1. bis 7.:
Die Landesregierung bereitet derzeit die Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 unter Nummer 18 (Kommunales), dritter Spiegelstrich enthaltenen Prüfauftrages vor. Die Meinungsbildung der Landesregierung dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
In Auswertung der Ergebnisse des Prüfauftrages wird die Landesregierung eine Entscheidung über weitergehende Maßnahmen treffen. Der Landtag wird über die Umsetzung des Prüfauftrages im zuständigen Ausschuss zu gegebener Zeit unterrichtet werden.
In Vertretung
Geibert
Staatssekretär