02.11.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
02.11.2011
K l e i n e A n f r a g e 1904
des Abgeordneten Kemmerich (FDP)
Ende von sogenannter Vielfachförderung von Unternehmen
Laut Medienberichten vom 26. Oktober 2011 beabsichtigt die Landesregierung, Investitionszuschüsse für die einzelbetriebliche Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zukünftig auch daran zu knüpfen, wie häufig ein Unternehmen bereits gefördert wurde. Konkret sollen Unternehmen, die "in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein halbes Dutzend Mal oder mehr die Hand aufgehalten [haben], ohne dies nötig zu haben" von der Förderung ausgeschlossen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Woran erkennt die Landesregierung die Förderfähigkeit von Unternehmen, die Anträge auf Bewilligung von Fördermitteln gestellt haben und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
2. Wie definiert die Landesregierung, ob ein Unternehmen "die Hand aufhält, ohne dies nötig zu haben" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
3. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der einzelbetrieblichen Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
4. Inwiefern plant die Landesregierung, erteilte Förderfähigkeiten von Investitionsvorhaben der letzten zwei Jahrzehnte, nach welchen Kriterien erneut auf Förderfähigkeit zu prüfen, um festzustellen, ob diese Unternehmen gefördert wurden "ohne dies nötig zu haben", welche Konsequenzen ergeben sich für bereits vergebene Fördermittel sowie für diese Unternehmen, inwiefern sollen diese Mittel zurückgefordert werden und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
5. Inwiefern hat die Landesregierung in den letzten zwei Jahrzehnten Unternehmen gefördert, die dies nicht "nötig" hatten, inwiefern kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass Unternehmen mehrfach gefördert wurden ohne dies "nicht nötig zu haben" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
6. Was wurde in den letzten zwei Jahrzehnten bei der Förderfähigkeit eines Fördermittelantrages zur einzelbetrieblichen Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) genau festgestellt, wenn es nach Aussage der Landesregierung Unternehmen gibt, die "ein halbes Dutzend Mal oder mehr die Hand aufgehalten [haben], ohne dies nötig zu haben" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
7. Inwiefern ist es Unternehmen in Thüringen möglich, "die Hand aufzuhalten", inwiefern stellt die Landesregierung fest, ob sie dies "nötig [...] haben" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
8. Welche Umstände der Unternehmenshistorie, Branchenzugehörigkeit, Mitarbeiterzahl und Investitionsvorhaben sieht die Landesregierung als ideal für die Förderung durch die Wirtschaftspolitik des Landes an und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
9. Welche Änderungen des Verfahrens und der Kriterien plant die Landesregierung, um zukünftig zu verhindern, dass Unternehmen von der Landesregierung eine Förderfähigkeit ausgewiesen wird, ohne dass diese es "nötig haben" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglichen Planungen?
10. Welche Unternehmen wurden in den letzten zwei Jahrzehnten wann, in welcher Höhe, für welche Investitionsvorhaben mehr als dreimal gefördert, wie schätzt die Landesregierung diese Förderfähigkeit in der Retrospektive ein, welche Unternehmen haben davon Fördermittel erhalten, "ohne dies nötig zu haben" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung (bitte detailliert nach den oben genannten Kriterien und die Begründung für den neuen Wegfall der Förderfähigkeit aus der Retrospektive für jedes Unternehmen einzeln aufführen)?
11. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von mehrfach geförderten Unternehmen, die in den letzten zwei Jahrzehnten durch die einzelbetriebliche Förderung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) lnvestitionsvorhaben umgesetzt haben, die die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Folge hatten, inwiefern sollen diese Unternehmen von einer weiteren Förderung ausgeschlossen werden, auch wenn sie durch die lnvestitionsförderung Betriebserweiterungen und damit verbundene Arbeitsplatzschaffung vorantreiben und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
12. Inwiefern plant die Landesregierung Unternehmen, die eine Förderung beantragen, darauf hinzuweisen, dass ihnen dadurch die Möglichkeit von zukünftiger Förderung verlustig geht und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
13. Welche wirtschaftspolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung mit ihrem eingangs erwähnten Vorhaben, Unternehmen von weiterer Förderung auszuschließen, die bereits mehrfach gefördert wurden und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglich Auffassung?
14. Inwiefern trifft das eingangs erwähnte Vorhaben auch auf forschende und entwickelnde Unternehmen der im "Trendatlas", als den Wachstumsfeldern und Megatrends zugehörigen bezeichneten Branchen zu, welche Investitionsvorhaben erhofft sich die Landesregierung aus dieser Maßnahme und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
15. Mit welchen politischen und wirtschaftlichen Impulsen rechnet die Landesregierung, wenn sie die Eingangs erwähnten Vorhaben umsetzt und auch als rückwirkend geltend deklariert und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Kemmerich
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER