Anträge

Für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/3217
31.08.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag


Die Landesregierung wird aufgefordert:

1. den Glücksspieländerungsstaatsvertrag solange nicht zu unterzeichnen, bis die Bedenken zur Europarechtskonformität des deutschen Glücksspielrechts aus der Stellungnahme der EU-Kommission und die bestehenden Anwendungsprobleme ausgeräumt sind;

2. sofern zwischen den Ländern bis zum 31. Dezember 2011 keine einheitliche Lösung zu den durch die EU-Kommission kritisierten Regelungen im Glücksspieländerungsstaatsvertrag gelingen sollte, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der sich an dem europarechtlich notifizierten Entwurf des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes orientiert.

Begründung:
Die EU-Kommission hat den Entwurf zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Notifizierungsverfahren kritisch beurteilt. Die 15 Bundesländer, die den Entwurf tragen, wurden in der Stellungnahme der EU-Kommission (Detailed Opinion) aufgefordert, weitreichende Anpassungen vorzunehmen, um die Europarechtskonformität herzustellen. Beanstandungen der EU-Kommission betrafen insbesondere folgende Punkte:

- kein landeseinheitliches, transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren,
- zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden,
- unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z. B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online- Vertrieb),
- nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der Sportwetten-
Konzessionen,
- ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern,
- unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von Online- Glücksspielen in Deutschland,
- unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren,
- unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten lizenzierte
- hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer, die die durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters übersteigt und daher marktabschottend wirkt.

Ein Scheitern des bundeseinheitlichen Staatsvertrages kann nicht im Interesse des Freistaats Thüringen liegen. Der bestehende Staatsvertrag läuft am 31. Dezember 2011 aus. Die Landesregierung ist somit aufgefordert, jetzt zu handeln und für einen europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag einzutreten. Der aus Schleswig-Holstein stammende "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels" wurde im Notifizierungsverfahren von der EU-Kommission nicht beanstandet.

Für die Fraktion:
Bergner
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