Kleine Anfragen

Umweltzonen in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.09.2011

K l e i n e A n f r a g e 1788
der Abgeordneten Hitzing, Untermann und Barth (FDP)
Umweltzonen in Thüringen


Zur Verbesserung der Luftqualität und Reduzierung des Feinstaubes müssen Städte und Gemeinden nach § 47 BImSchG Maßnahmen zur Verringerung von Feinstaubimmissionen vornehmen. Seit 2007 können in diesem Zusammenhang in Deutschland Fahrverbote in Umweltzonen errichtet werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Findet die Landesregierung die Einrichtung von Umweltzonen in Thüringer Städten sinnvoll? Wie begründet sie ihren diesbezüglichen Standpunkt?

2. In welchen Thüringer Städten wurden in den Jahren 2005 bis 2011 die zulässigen lmmissionsgrenzwerte im Jahresverlauf, nach Kenntnis der Landesregierung, überschritten (bitte die einzelnen Werte pro Kalendertag, Uhrzeit und pro Stadt aufschlüsseln)?

3. Welche Quellgruppen verantworteten nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2005 bis 2011 welchen Anteil an Feinstaub PM10und PM2,5 in den unter Frage 2 genannten Städten (bitte einzeln pro Quellgruppe, kritischen Tag und Jahr auflisten)?

4. Welche Quellgruppen verantworteten nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2005 bis 2011 welchen Anteil an weiteren Immissionswerten in den unter Frage 2 genannten Städten (bitte einzeln pro Quellgruppe, kritischen Tag und Jahr auflisten)?

5. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung das Verkehrsaufkommen in den unter Frage 2 genannten Städten an den kritischen Tagen und Wochen in den Jahren 2005 bis 2011 im Vergleich zu den nichtkritischen Tagen und Wochen?

6. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung das Feinstaubaufkommen in der Erntezeit, insbesondere an den Ernteeinbringungstagen, in den unter Frage 2 genannten Städten an den kritischen Tagen und Wochen in den Jahren 2005 bis 2011? Welchen Anteil hat nach Kenntnis der Landesregierung der Reifenabrieb der motorisierten Fahrzeuge als Feinstaubverursacher?

7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die zu erwartenden Kosten der Fahrzeughalter für den Erwerb der Umweltplakette je Schadstoffgruppe?

8. Haben die zurückgelegten Fahrkilometer pro Monat und das einzelne Fahrverhalten Einfluss auf die Kosten der Umweltplakette?

9. In welchen Thüringer Städten und Gemeinden ist nach Kenntnis der Landesregierung die Einführung von Umweltzonen bereits beschlossen bzw. befindet sich derzeit in der Planungsphase (bitte nach dem Zeitpunkt der geplanten Einführung auflisten)?

10. Welche zusätzlichen Sach-, Finanz- und Personalmittel sind nach Kenntnis der Landesregierung für die Einführung der Umweltzonen erforderlich (bitte einzeln nach Städten auflisten)? Welche Mehreinnahmen oder Mehrausgaben sind nach Kenntnis der Landesregierung hierbei zu erwarten (bitte pro Stadt auflisten)? Aus welchen Mitteln werden nach der Kenntnis der Landesregierung die Ausgaben bestritten (bitte pro Stadt auflisten)?

11. Wie viele Kraftfahrzeuge sind nach Kenntnis der Landesregierung von der Einführung der Umweltzonen im Freistaat Thüringen betroffen (bitte aufschlüsseln nach Stadt, PKW, Kleintransporter, LKW und Busse)?

12. Wie viele von den unter Frage 2 genannten Kraftfahrzeugen können nach Kenntnis der Landesregierung voraussichtlich die Immissionswerte nicht einhalten und die gekennzeichneten Umweltzonen nicht mehr befahren (bitte aufschlüsseln nach Stadt, PKW, Kleintransporter, LKW und Busse)? Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für eine eventuelle Umrüstung der Fahrzeuge für die Fahrzeughalter?

13. Welche Ausnahmegenehmigungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen für die kleinen und mittleren Unternehmen, landwirtschaftlichen Betriebe, soziale Härtefälle usw. bei der Einführung der Umweltzonen geplant? Sind diese für die einzelnen Städte identisch? Ist eine Harmonisierung bzw. Anpassung der Ausnahmegenehmigungen sowie weiterer Vorgaben für die Bürger und Einwohner vorgesehen?

14. Welche Ergebnisse liegen der Landesregierung aus anderen deutschen Städten nach der Einführung der Umweltzonen bezüglich der Auswirkungen auf Luftqualität, weitere Emissionswerte, Erträge/Aufwendungen im Haushalt, Verwaltungsmehraufwand, Bürgerzufriedenheit, Bürokratiekosten, Stadtbild und Stadtentwicklung vor?

15. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über anstehende Änderungen der Luftreinhalterichtlinie der Europäischen Gemeinschaft?

Hitzing, Untermann, Barth

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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