16.08.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
16.08.2011
K l e i n e A n f r a g e 1710
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Vergabe der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), Teil I
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" noch unveröffentlichte literarische Projekte. Die Vergabe der Stipendien bemisst sich nach Qualitätskriterien. Das TMBWK fordert von Bewerbern eine Einverständniserklärung zur öffentlichen Verwendung ihres Namens im Förderungsfalle ein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung Stipendienprogrammen zur Förderung von Autorinnen und Autoren grundsätzlich bei und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
2. Wie viele Thüringer Autorenarbeitsstipendien und wie viele Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" wurden seit Bestehen der Programme für eine Vergabe vorgesehen (bitte nach Stipendienprogramm, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
3. Wie viele Bewerbungen sind für die Thüringer Autorenarbeitsstipendien sowie die Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" seit Bestehen der Programme eingegangen (bitte nach Stipendienprogramm, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
4. Wie viele Thüringer Autorenarbeitsstipendien und wie viele Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" wurden seit Bestehen der Programme vergeben (bitte nach Stipendienprogramm, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
5. Anhand welcher Kriterien werden die Mitglieder der jeweiligen Jurys ausgewählt, welche über die Vergabe der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" befinden?
6. Wer sind die derzeitigen Mitglieder der Jurys, welche über die Vergabe der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" befinden (bitte nach jeweiliger Jury aufschlüsseln)?
7. Anhand welcher Kriterien bemisst das TMBWK die in der Ausschreibung zum Thüringer Autorenarbeitsstipendium unter dem Punkt "Voraussetzungen" genannten Kriterien "künstlerische Eigenständigkeit", "Authentizität", "Kreativität" und "Originalität"?
8. Durch welche Gewichtung der in der Ausschreibung zum Thüringer Autorenarbeitsstipendium unter dem Punkt "Voraussetzungen" genannten Kriterien "künstlerische Eigenständigkeit", "Authentizität", "Kreativität" und "Originalität" trifft das TMBWK ein Urteil über die Förderungswürdigkeit der Bewerbung?
9. Welche Gewichtung erfährt das Lebensalter des Bewerbers bei der Beurteilung seiner Förderungswürdigkeit im Rahmen des Thüringer Autorenarbeitsstipendiums und welchen Altersdurchschnitt weisen alle bislang und derzeit Geförderten auf?
10. Welche im Rahmen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" geförderten literarischen Projekte wurden bereits erfolgreich abgeschlossen und welche führten zu einer Publikation?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat das TMBWK seit Bestehen der Stipendienprogramme unternommen, um unter potentiellen Bewerbern über deren Existenz öffentlich aufzuklären?
Hitzing
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER