16.08.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
16.08.2011
K l e i n e A n f r a g e 1711
der Abgeordneten Hitzing und Bergner (FDP)
Vergabe der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), Teil II
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und der Thüringer Literaturstipendien "Harald Gerlach" noch unveröffentlichte literarische Projekte. Die Vergabe der Stipendien bemisst sich nach Qualitätskriterien. Das TMBWK fordert von Bewerbern eine Einverständniserklärung zur öffentlichen Verwendung ihres Namens im Förderungsfalle ein.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Thüringer Landesregierung von Bewerbern für das Thüringer Autorenarbeitsstipendium sowie das Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" das Einverständnis zur öffentlichen Verwendung personenbezogener Daten des Bewerbers im Förderungsfall ein?
2. Wann und zu welchen Zwecken hat das TMBWK personenbezogene Daten der Stipendiaten in Folge des in den Ausschreibungen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und Thüringer Literaturstipendien eingeforderten Einverständnisses der Stipendiaten zur Veröffentlichung ihres Namens publiziert?
3. Wie viele der bisherigen Stipendiaten aus den genannten Stipendienprogrammen sind oder waren von der öffentlichen Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch das TMBWK betroffen?
4. Über welche Medien hat das TMBWK personenbezogene Daten der Stipendiaten in Folge des in den Ausschreibungen der Thüringer Autorenarbeitsstipendien und Thüringer Literaturstipendien eingeforderten Einverständnisses der Stipendiaten zur Veröffentlichung ihres Namens publiziert?
5. Über welchen Zeitraum werden die erhobenen personenbezogenen Daten der Bewerber für das Thüringer Autorenarbeitsstipendium sowie das Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" zum Zweck ihrer öffentlichen Verwendung im Förderungsfall gespeichert?
6. Auf welcher Rechtsgrundlage rechtfertigt sich ein Ausschluss von Bewerbern von der Förderung im Falle einer Verweigerung des Einverständnisses der Verwendung personenbezogener Daten durch das TMBWK?
7. Wie viele Bewerber für die genannten Stipendienprogramme wurden auf Grund einer Verweigerung des Einverständnisses, dass personenbezogene Daten durch das TMBWK öffentlich verwendet werden dürfen, von der Förderung ausgeschlossen?
8. Besteht nach Ansicht der Landesregierung Handlungsbedarf, das von den Bewerbern für das Thüringer Autorenarbeitsstipendium sowie das Thüringer Literaturstipendium "Harald Gerlach" geforderte Einverständnis des Bewerbers, im Förderungsfalle einer öffentlichen Verwendung des Namens des Stipendiaten durch das TMBWK zuzustimmen, hinsichtlich bestehender datenschutzrechtlicher Regelungen zu überarbeiten und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
9. Bei welchen weiteren Stipendien, die in Verantwortung der Landesregierung vergeben werden, wird von den Bewerbern oder Geförderten eine Einverständniserklärung zur öffentlichen Verwendung ihres Namens und/oder Bildaufnahmen der Person gefordert?
10. Bei welchen unter Frage 9 genannten Stipendien kann die Verweigerung des Einverständnisses zur öffentlichen Verwendung des Namens und/oder Bildaufnahmen der Person zum Ausschluss der Förderung führen?
11. Welche rechtliche Grundlage besteht für eine Verweigerung für die unter Frage 10 genannten Stipendien?
Hitzing, Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER