22.08.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
22.08.2011
K l e i n e A n f r a g e 1725
des Abgeordneten Untermann (FDP)
Zustand der Landesstraßen L 2060 Stöckey−Weißenborn-Lüderode und L 1013 Zwinge−Bockelnhagen
Mehrfach haben sich Einwohner der Gemeinden Stöckey, Zwinge und Bockelnhagen (Landkreis Eichsfeld) an die Fraktion der FDP gewandt, da sich der Straßenzustand der Landesstraßen L 2060 und L 1013 in einem sehr schlechten Zustand befindet. Dies stellt sicherlich kein Einzelfall dar, doch darf der schlechte Zustand der Fahrbahnoberfläche nicht die Verkehrssicherheit gefährden und eine Geschwindigkeitsbegrenzung wie bei den o.g. Straßen sollte auf Thüringens Straßen keine
Dauerlösung werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen L 2060 und L 1013 (bitte eine Bewertung des Fahrbahnzustandes, der Nebenanlagen und der Straßenausstattung vornehmen, wobei bei der Fahrbahnoberfläche auf den flächenmäßigen Anteil an Netzrissen, Flickstellen und Schlaglöchern [Ist-Stand] eingegangen werden soll)?
2. Welchen Sollzustand legt die Landesregierung bei den Kriterien Netzrisse, Flickstellen und Schlaglöcher zu Grunde, bevor sie Sanierungsmaßnahmen für notwendig hält?
3. Sieht die Landesregierung nach Auswertung der Daten aus Frage 1 und Frage 2 Handlungsbedarf; wenn ja, wann und in welchem Umfang sind Sanierungsarbeiten geplant; wenn nein, bitte Gründe benennen?
4. Wie entwickelte sich das Verkehrsaufkommen auf diesen Landesstraßen in den letzten fünf Jahren (bitte eine Auflistung nach PKW, LKW und ÖPNV vornehmen)?
5. Wann wurden an diesen zwei Landesstraßen Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt (bitte für die letzten fünf Jahre und die durchgeführten Maßnahmen auflisten)?
6. Kann die Verkehrssicherungspflicht seitens der Landesregierung auf Grund des unter Frage 1 genannten Straßenzustandes gewährleistet werden?
7. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Sanierungskosten für die L 1013 und die L 2060 ein?
Untermann
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER