12.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 212
des Abgeordneten Barth (FDP)
Akademie ländlicher Raum
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, eine "Akademie ländlicher Raum" einzurichten (vgl. II.13. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Einrichtung einer "Akademie ländlicher Raum"?
2. Welcher obersten Dienstbehörde soll die "Akademie ländlicher Raum" dienstrechtlich zugeordnet werden?
3. Wie und wo gliedert sich die "Akademie ländlicher Raum" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Bei einer organisatorischen Verortung außerhalb der gegebenen Behördenstruktur: Auf welche Art und Weise erfolgen die kommunikative und die dienstrechtliche Verknüpfung mit der Landesregierung?
5. Wann plant die Landesregierung, die "Akademie ländlicher Raum" einzurichten?
6. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal, unabhängig davon, ob die "Akademie ländlicher Raum" in die Behördenstruktur des Freistaats Thüringen eingebunden oder eigenständig organisiert werden soll?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Auswahl der Mitarbeiter für die "Akademie ländlicher Raum"?
7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die jährlichen Kosten, unabhängig davon, ob die "Akademie ländlicher Raum" in die Behördenstruktur des Freistaats Thüringen eingebunden oder eigenständig organisiert werden soll (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?
8. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die "Akademie ländlicher Raum" eingestellt?
9. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen der "Akademie ländlicher Raum" erfüllt sind?
10. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung der "Akademie ländlicher Raum" einzubeziehen und/oder es über deren Ergebnisse und Wirkungsweise zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/599
10.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1. bis 9.:
Eine Beantwortung der Fragen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die organisatorischen, konzeptionellen und verfahrenstechnischen Überlegungen zur Akademie ländlicher Raum sind im Einzelnen noch zu konkretisieren.
Zu 10.:
Selbstverständlich wird das Parlament über die weitere Entwicklung unterrichtet.
Reinholz
Minister