24.08.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
24.08.2011
K l e i n e A n f r a g e 1729
der Abgeordneten Barth und Hitzing (FDP)
Radiospot für die Thüringer Gemeinschaftsschule
Am 22. August 2011 strahlten nach eigenen Beobachtungen mehrere Thüringer Radiosender einen Radiospot des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) aus, der die Thüringer Gemeinschaftsschule bewarb.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass das TMBWK einen Radiospot zur Bewerbung der Thüringer Gemeinschaftsschulen in Auftrag gegeben und geschaltet hat?
2. Für welchen Zeitraum, in welcher Anzahl und an welchen Sendeplätzen strahlen welche Rundfunkanstalten im Sendegebiet des Freistaats Thüringen diesen Radiospot aus?
3. Auf welche Höhe beziffert das TMBWK die Kosten
a) für inhaltliche und gestalterische Konzeption des Radiospots und
b) für die Ausstrahlung des Radiospots?
Aus welchem Haushaltstitel werden die aufgeführten Kosten beglichen?
4. Plant das TMBWK, die Thüringer Gemeinschaftsschule über das Radiomedium hinaus auch in anderen Medien zu bewerben (bitte jeweils Art der Bewerbung und Kostenansatz auflisten für Bewerbung in Printmedien, Fernsehmedien, im Internet und bei sozialen Netzwerken)?
5. Wer traf zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Zielsetzungen und aus welchen Gründen die Entscheidung, die Thüringer Gemeinschaftsschulen mit einem Radiospot zu bewerben?
6. Welche Zielgruppe will das TMBWK mit diesem Radiospot ansprechen?
7. Wer wurde mit der inhaltlichen und gestalterischen Konzeption des Radiospots beauftragt?
8. Plant das TMBWK darüber hinaus vergleichbare Radiospots für die sonstigen Formen allgemeinbildender Schulen in Thüringen? Falls ja, in welcher Art und welchem Umfang sollen diese beworben werden? Falls nein, weshalb verzichtet das TMBWK auf eine Bewerbung der sonstigen Formen allgemeinbildender Schulen in Thüringen? Bitte für jede Schulform gesondert aufführen.
9. Plant das TMBWK darüber hinaus vergleichbare Radiospots für die berufsbildenden Schulen und Hochschulen in Thüringen? Falls ja, in welcher Art und welchem Umfang sollen diese beworben werden? Falls nein, weshalb verzichtet das TMBWK auf eine Bewerbung der berufsbildenden Schulen und Hochschulen in Thüringen (bitte für jede Schulform gesondert aufführen)?
10. Plant das TMBWK darüber hinaus vergleichbare Radiospots für die Thüringer Förderschulen? Falls ja, in welcher Art und in welchem Umfang sollen diese jeweils beworben werden? Falls nein, weshalb verzichtet das TMBWK auf eine Bewerbung der Thüringer Förderschulen?
11. Plant das TMBWK darüber hinaus vergleichbare Radiospots für die Thüringer Schulen in freier Trägerschaft? Falls ja, in welcher Art und in welchem Umfang sollen diese jeweils beworben werden? Falls nein, weshalb verzichtet das TMBWK auf eine Bewerbung der Thüringer Schulen in freier Trägerschaft?
12. In welchem Umfang sieht das TMBWK aufgrund der Bewerbung der Thüringer Gemeinschaftsschule mit einem Radiospot seine unparteiliche Rolle gemäß § 13 Abs. 3 a des Thüringer Schulgesetzes, wonach "[die] Schulartänderung in eine Gemeinschaftsschule ... im Konsens zwischen Schulträger und Schule [erfolgt]" und nur falls sich Schulträger und Schule nicht einigen können "das für das Schulwesen zuständige Ministerium entscheidet", das TMBWK also die freiwillige Entscheidung für oder gegen die Umwandlung bestehender Schulen in Gemeinschaftsschulen als vorrangig erachtet, weiterhin als gegeben an?
13. Welche weiteren Vorhaben plant das TMBWK in der laufenden Legislaturperiode zu bewerben?
14. Sofern die Fragen acht bis elf mit "nein" beantwortet werden, was macht nach Auffassung des TMBWK die besondere Stellung der Thüringer Gemeinschaftsschule aus, die einen Radiospot für diese Schulform rechtfertigt?
Barth, Hitzing
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER