Kleine Anfragen

Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 210
des Abgeordneten Barth (FDP)
Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" einzurichten (vgl. II.13. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Einrichtung eines "Kompetenzzentrums für Agrarwissenschaften"?

2. Welcher obersten Dienstbehörde soll das "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" dienstrechtlich zugeordnet werden?

3. Wie und wo gliedert sich das "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Bei einer organisatorischen Verortung außerhalb der gegebenen Behördenstruktur: Auf welche Art und Weise erfolgen die kommunikative und gegebenenfalls die dienstrechtliche Verknüpfung mit der Landesregierung?

5. Wann plant die Landesregierung, das "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" einzurichten?

6. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal, unabhängig davon, ob das "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" in die Behördenstruktur des Freistaats Thüringen eingebunden oder eigenständig organisiert werden soll?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

7. Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die jährlichen Kosten, unabhängig davon, ob das "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" in die Behördenstruktur des Freistaats Thüringen eingebunden oder eigenständig organisiert werden soll (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für das "Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften" eingestellt?

9. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des "Kompetenzzentrums für Agrarwissenschaften" erfüllt sind?

10. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Kompetenzzentrums für Agrarwissenschaften" einzubeziehen und/oder es über deren Ergebnisse und Wirkungsweise zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/518
23.02.2010

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Das Kompetenzzentrum soll die Generierung und den Transfer von wissenschaftlichem Know How für und in die Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft verstärkt initiieren und koordinieren. Innovationen sind ein entscheidender Motor, die aktuellen Herausforderungen zunehmend globalisierter Agrarmärkte, begrenzter Ressourcenverfügbarkeit und steigender Umweltanforderungen zu meistern.

Zu 2.:
Das Kompetenzzentrum soll dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zugeordnet werden.

Zu 3.:
Die organisationsstrukturelle Einordnung in den Geschäftsbereich ist noch nicht entschieden. Seine Tätigkeit und sein Standort werden mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft zu verknüpfen sein.

Zu 4.:
Die kommunikative Verknüpfung mit Dienststellen des Geschäftsbereiches wird eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kompetenzzentrums sein. Die dienstrechtliche Verknüpfung ist mit der strukturellen Einordnung zu entscheiden.

Zu 5.:
Die Einrichtung des Kompetenzzentrums ist erst mit der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich.

Zu 6.:
Der Personalbedarf hängt eng vom Aufgabenprofil, aber auch von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Zu 7.:
Auch die jährlichen Kosten werden vom Aufgabenzuschnitt abhängen. Für die Startphase sind konzeptionell 500 000 Euro/Jahr erforderlich, darunter 300 000 Euro Sachkosten. Zugeordnet werden müssten Projektmittel für die Generierung von Forschungsleistungen.

Zu 8.:
Im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung sind für 2010 keine Mittel für das Kompetenzzentrum für Agrarwissenschaften vorgesehen.

Zu 9.:
Zunächst ist von einem sukzessiven wachsenden Leistungsspektrum des Kompetenzzentrums auszugehen. Auch ist nicht abzusehen, dass der Innovationsbedarf für die Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft abreißt.

Zu 10.:
Die Landesregierung gibt bei entsprechendem Entwicklungsfortschritt des Kompetenzzentrums dem Parlament gern Auskunft.

Reinholz
Minister
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