06.09.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
06.09.2011
K l e i n e A n f r a g e 1767
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Umgang mit Kriegsgräbern in Thüringen
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Landesverbandes Thüringen im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist es eine menschliche, moralische und völkerrechtliche Verpflichtung, sich der zeithistorischen Bedeutung und Verantwortung von Kriegsgräbern zu besinnen. Kriegsgräber stellen Zeugnis und Mahnung bezüglich der Ereignisse deutscher und europäischer Geschichte dar. Sie erinnern an die Millionen von Toten und Opfern von Diktatur und Gewaltherrschaft sowie kriegerischen Konflikten. Durch den Leitgedanken des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. "Versöhnung über den Gräbern" stehen Kriegsgräber für Versöhnung und Verständigung zwischen den Völkern und verpflichten die Menschen aller Nationen, für langanhaltenden Frieden und Freiheit einzutreten. Die Pflege und gesellschaftliche Integration von Kriegsgräbern eröffnet gerade jungen Menschen, sich der Bedeutung von langanhaltenden Friedenszeiten bewusst zu sein, einen substanziellen Beitrag für konkrete historische Erinnerungsarbeit zu leisten und auf die Gefahren von Extremismus jeder Form und Ausprägung hinzuweisen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kriegsgräber gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen und an welchen Orten befinden sie sich?
2. Seit wann bestehen die in Antwort auf Frage 1 genannten Kriegsgräber?
3. Was ist zu den Soldaten, die auf den in Antwort auf Frage 1 genannten Kriegsgräbern begraben sind, bekannt (beispielsweise Anzahl, Herkunft etc.)?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Unterstützung der Gräbersuche und Ahnenforschung?
5. Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung für die Pflege der aus Frage 1 genannten Kriegsgräber auf welcher Rechtsgrundlage verantwortlich (bitte einzeln auflisten)?
6. In welcher Form und mit welchem Aufwand unterstützt die Landesregierung die Pflege dieser Grabstätten (bitte die jeweilige Unterstützung konkret bezeichnen bzw. im Falle von Zuwendungen konkret untersetzen)?
7. Welche Gedenkveranstaltungen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung an den jeweiligen Grabstätten?
8. Erfolgen die in Frage 7 genannten Veranstaltungen unter Beteiligung ausländischer Gäste, beispielsweise aus den Herkunftsländern der dort begrabenen Soldaten und in welcher Form fördert die Landesregierung die Anwesenheit solcher Gäste?
9. Welche Mitglieder der Landesregierung haben an den Gedenkveranstaltungen der letzten zwei Jahre jeweils teilgenommen (bitte nach den Mitgliedern der Landesregierung und dem jeweiligen Termin aufschlüsseln)?
10. In welcher Form findet das Gedenken an Kriegsgräber Eingang in die Bildungsinhalte an allgemein bildenden Schulen im Freistaat Thüringen und welche konkreten Lernziele werden diesbezüglich verfolgt?
11. Unterstützt die Landesregierung mit konkreten Maßnahmen die Jugend- und Schularbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (bitte die konkreten Maßnahmen seit dem Jahr 2009 auflisten, den Umfang der Unterstützung und die Gründe, weshalb die konkrete Maßnahme jeweils unterstützt wurde)?
12. Welche Maßnahmen des Volksbundes hat die Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren nicht unterstützt? Worin liegen jeweils die Gründe für diese Entscheidung?
13. Welche Bedeutung misst die Landesregierung generell der Pflege von Kriegsgräbern in Thüringen und der über die Kriegsgräber erfolgenden Erinnerungsarbeit bei und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
14. Wie gedenkt die Landesregierung die Pflege von Kriegsgräbern und die über Kriegsgräber erfolgende Erinnerungsarbeit künftig zu unterstützen?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER