06.09.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
06.09.2011
K l e i n e A n f r a g e 1768
der Abgeordneten Hitzing und Bergner (FDP)
Antragsverfahren der K+S KALI GmbH
Auf Wunsch der Länder Hessen, Thüringen sowie der K+S AG nahm am 17. Mai 2011 der Runde Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion seine Arbeit wieder auf. Im Vordergrund der Arbeit soll nun der transparente und sachliche Dialog zwischen den Beteiligten stehen. Aus dem Kurzbericht der Landesregierung (Drucksache 5/1898) ist zu entnehmen, dass die Arbeit des Runden Tisches in neuer Form und mit wesentlich veränderter Aufgabenstellung weitergeführt wird. Diese soll vorrangig darin bestehen, die Erkenntnisse aus den anstehenden behördlichen ZuIassungsverfahren in die Öffentlichkeit hinein zu kommunizieren. Im Hinblick auf die anstehenden Genehmigungsverfahren sowie dem weiteren Vorgehen der Landesregierung zur Einhaltung der Vorgaben aus der europäischen Wasserrahmenschutzrichtlinie gilt es frühzeitig die Strategie der Landesregierung zu erfragen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie wurde der Antrag der Gemeinde Gerstungen an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auf Sanierungsanordnung gegenüber der K+S KALI GmbH beschieden? Wie begründet die Landesregierung dieses Vorgehen?
2. Wurde seitens K+S KALI GmbH eine erneute Genehmigung für die Versenkung der Salzabwässer oder Genehmigungen zur Einleitung der Salzabwässer in die Werra in Hessen oder in Thüringen beantragt? Wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand beim Genehmigungsverfahren bzw. wie wurden die Anträge beschieden?
3. Inwieweit hält die Landesregierung eine Öffentlichkeitsbeteiligung für geboten? In welcher Form soll das Parlament bzw. die Öffentlichkeit bei den anstehenden Verfahren beteiligt bzw. informiert werden?
4. Inwieweit wurden die Nebenbestimmungen aus dem Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 24. November 2009 an die K+S KALI GmbH aus der Sicht der Landesregierung erfüllt? Wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?
5. Welche Schritte sind seitens der Landesregierung geplant, um die festgeschriebenen Nebenbestimmungen einzufordern? Wird der Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes gegebenenfalls abgeändert oder aufgehoben? Welche Konsequenzen hat das Unternehmen bei der Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu tragen?
6. Inwieweit wurde die in dem Bescheid erwähnte Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbelastungen der K+S KALI GmbH vom 31. Oktober 2009 sowie das integrierte Maßnahmenkonzept für das hessisch-thüringische Kalirevier vom November 2009 umgesetzt?
7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Vorgaben aus der europäischen Wasserrahmenschutzrichtlinie für die Werra bis zum Jahr 2015 zu erfüllen sowie weitere Umweltschäden, wie beispielsweise Schäden durch die Versalzung, Verpressung, Abfalleinlagerung, nachhaltig zu verhindern? Wie begründet die Landesregierung dieses Vorgehen? Welche Alternativmaßnahmen sind der Landesregierung bekannt?
Hitzing, Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER