Kleine Anfragen

Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
09.09.2011

K l e i n e A n f r a g e 1784
Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen der Abgeordneten Hitzing (FDP)


Im Rahmen der zweiten Phase der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder hat die Gemeinsame Kommission der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) und des Wissenschaftsrates für die Exzellenzinitiative im März 2011 deutschlandweit insgesamt 59 Projekte an 32 Universitäten für die Endrunde des Programms zur Stärkung der universitären Spitzenforschung bestimmt. Ausgewählt wurden diese aus 227 Bewerbungen ("Antragsskizzen"), die im Jahr 2010 von 64 Universitäten eingereicht worden waren. Unter den erfolgreichen Bewerbungen sind 25 für Graduiertenschulen, 27 für Exzellenzcluster und sieben für universitäre Zukunftskonzepte. Bis zum 1. September 2011 mussten sie ausführliche Förderanträge stellen, um damit in den Wettbewerb mit den bereits geförderten 85 Einrichtungen der Exzellenzinitiative einzutreten, der im Juni 2012 endgültig entschieden wird. Antragsskizzen aus Thüringen wurden nicht ausgewählt. Der Freistaat Thüringen ist deswegen im Rahmen der Exzellenzinitiative ausschließlich über die Förderlinie "Graduiertenschulen" mit der Jena School for Microbial Communication vertreten, die als zuvor bereits geförderte Einrichtung der Exzellenzinitiative im Wettbewerb mit den neuen Bewerbungen steht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Förderprogramm "Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen" grundsätzlich und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

2. Welche Antragsskizzen wurden in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative von welchen Thüringer Hochschulen eingereicht (bitte nach Hochschule, Antragsskizze und Förderlinie aufschlüsseln)?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die jeweiligen Gründe über die Nichtberücksichtigung der Antragsskizzen aus Thüringer Hochschulen im weiteren Verfahren der zweiten Phase der Exzellenzinitiative vor (bitte nach Hochschule, Antragsskizze, Förderlinie und Gründe der Nichtberücksichtigung aufschlüsseln)?

4. Inwiefern sollen die in der Antwort auf Frage 3 dargelegten Erkenntnisse öffentlich gemacht werden, um eine Verbesserung der Chancen auf Exzellenz zu erreichen und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

5. Wie bewertet die Landesregierung den ausgebliebenen Erfolg in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative von Thüringer Hochschulen hinsichtlich der im Punkt 6 des Koalitionsvertrags zwischen den Landesverbänden der CDU und der SPD getroffenen Vereinbarung: "Die Koalition unterstützt die Thüringer Hochschulen nachhaltig im Wettbewerb um nationale wie internationale Exzellenz."?

6. In welcher Form fand die im Punkt 6 des Koalitionsvertrags zwischen den Landesverbänden der CDU und der SPD vereinbarte "[nachhaltige] Unterstützung im Wettbewerb um nationale wie internationale Exzellenz" bei Bewerbungen für die zweite Phase der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder über die in der Rahmenvereinbarung II getroffenen Regelungen hinaus statt?

7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Erfolgsaussichten in diesem oder ähnlich strukturierten Förderprogrammen für die Zukunft zu erhöhen?

Hitzing

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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