Kleine Anfragen

Angekündigte Steuerausfälle

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 209
der Abgeordneten Barth und Recknagel (FDP)
Angekündigte Steuerausfälle


Die Thüringer Finanzministerin hat mittels Pressemitteilung vom 10. November 2009 verlautbart, dass die Steuerausfälle für 2009 und 2010 höher als befürchtet ausfallen werden. Für das Jahr 2010 bedeutet dies, dass "im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung unter Berücksichtigung der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung eine Lücke von 841 Millionen Euro" entsteht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Laut dieser Pressemitteilung werden für das Jahr 2009 auf "Grundlage der regionalisierten Steuerschätzung" für den Freistaat Ausfälle von insgesamt 558 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsansatz erwartet. Welche wirtschaftlichen Rahmendaten liegen der "regionalisierten Steuerschätzung" zugrunde? Welcher Haushaltsansatz bildet hier die Vergleichsgrundlage und welche wirtschaftlichen Rahmendaten liegen diesem zugrunde?

2. In der Pressemitteilung wird weiter ausgeführt, dass die vorstehend genannten 558 Millionen Euro gegenüber der Maischätzung eine Verschlechterung um 108 Millionen Euro bedeuten. Wie begründet sich diese Differenz? Wurden die dieser Prognose zugrunde liegenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Monat Mai angepasst? Wie hat die damalige Landesregierung auf die bereits nach Kenntnisstand Mai erkennbar fehlenden 450 Millionen Euro im laufenden Haushaltsvollzug reagiert? Wurde die mittelfristige Finanzplanung durch die seinerzeitige Finanzministerin Diezel entsprechend angepasst? Falls nein, warum nicht?

3. Im Weiteren sollen laut zitierter Pressemitteilung die geschätzten Steuereinnahmen im Jahr 2010 weiter sinken und rund 314 Millionen Euro unter dem geschätzten Ergebnis für 2009 liegen. Welche wirtschaftlichen Rahmendaten liegen dieser Prognose zugrunde?

4. Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage ist die mittelfristige Finanzplanung entstanden, zu der die "Lücke" von 841 Millionen Euro prognostiziert wird? Wurde und wird im Haushaltsvollzug oder in den Planungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung auf die seit längerem erkennbare Entwicklung der Einnahmen reagiert? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? Welche aktuelle Aussagekraft hat im Ergebnis die "Lücke" von 841 Millionen Euro?

Barth, Recknagel

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/495
16.02.2010

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 12. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Der Bund-Länder-Arbeitskreis "Steuerschätzungen" tagt zweimal im Jahr. Im Mai gibt er eine Einnahmeprognose für das laufende Haushaltsjahr und die vier darauffolgenden Jahre ab. Im November wird die Einschätzung für das laufende und das folgende Jahr überprüft. Den Prognosen liegen die Eckwerte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zugrunde über die Ergebnisse der Steuerschätzungen und deren Auswirkungen auf Thüringen wird der Haushaltsund Finanzausschuss des Landtages unmittelbar informiert.

Zu 1.:
Die Steuerschätzung vom November 2009 ging von der Erwartung der Bundesregierung aus, dass das Bruttoinlandsprodukt in 2009 um real fünf vom Hundert schrumpfen werde. Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 im Jahr 2007 beruhte auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2007. Damit berücksichtigte der Haushaltsansatz für 2009 noch nicht die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Thüringen. Im Mai 2007 prognostizierte die Bundesregierung für 2009 ein reales Wirtschaftswachstum von 1,4 vom Hundert.

Zu 2.:
Für das Jahr 2009 unterstellte man im Mai 2009 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um sechs vom Hundert. Damit waren die Wirtschaftsprognosen im November 2009 um einen Prozentpunkt günstiger. Dennoch sanken die geschätzten Einnahmen bundesweit um drei Milliarden Euro, für Thüringen um 108 Millionen Euro. Der Rückgang bei den Ländern (-2,0 Milliarden Euro) beruhte zu etwa gleichen Teilen auf Steuerrechtsänderungen und Schätzabweichungen (vgl. Bericht der Landesregierung an den Thüringer Landtag über die Ergebnisse der 135. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" und deren Auswirkungen auf Thüringen für die Jahre 2009 und 2010 vom 10. November 2009).

Im Frühjahr 2009 befand sich Deutschland noch tief in der Wirtschaftskrise und erste vorsichtige Tendenzen eines Endes der wirtschaftlichen Talfahrt zeichneten sich ab. Daher entschloss sich auch die Thüringer Landesregierung, antizyklisch zu reagieren und einen Aufschwung nicht durch verringerte Staatsausgaben zu gefährden. Unabhängig hiervon verfügte Thüringen über eine Rücklage in Höhe von rund 320 Millionen Euro aus den Überschüssen der Haushaltsjahre 2007 und 2008. Zudem gab es Mehreinnahmen, so einen zusätzlichen Liquiditätsvorschuss der EU.

Die Landesregierung ist gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit §§ 9, 14 Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft sowie § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, spätestens mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr einen Finanzplan vorzulegen. Der letzte Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012 wurde im Oktober 2008 von der Landesregierung beschlossen und anschließend dem Landtag zugeleitet. Der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 wird mit dem Haushaltsgesetzentwurf 2010 erstellt. Unterjährige Anpassungen der Mittelfristigen Finanzplanung erfolgen nicht.

Zu 3.:
Für das Jahr 2010 wurde in der Steuerschätzung vom November 2009 eine Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts von real 1,2 vom Hundert unterstellt.

Zu 4.:
Die Mindereinnahmen von 841 Millionen Euro beziehen sich auf die aktuelle Prognose für das Jahr 2010 aus der letzten November-Steuerschätzung im Vergleich zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012, Stand September 2008. In diesem letzten Finanzplan beruhte die Einnahmeprognose für das Jahr 2010 auf der Mai-Steuerschätzung 2008. Diese wurde um die bis zum Herbst 2008 bekannten Steuerrechtsänderungen korrigiert.

In dem aktuell aufzustellenden Haushalt für das Jahr 2010 werden die Ansätze der Steuerschätzung vom November 2009 zugrunde gelegt. Zusätzlich werden die finanziellen Auswirkungen des im Dezember 2009 beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes berücksichtigt. Damit wird der Haushaltsentwurf den aktuellen Kenntnisstand über die Einnahmeentwicklung widerspiegeln. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Walsmann
Ministerin
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