Anträge

LKW-Führerscheine für die Mitglieder bei den Freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2943
17.06.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
LKW-Führerscheine für die Mitglieder bei den Freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. zu berichten,
a) welche Auswirkungen aus Sicht der Landesregierung die am 27. Mai 2011 durch den Bundesrat beschlossenen Änderungen im Straßenverkehrsgesetz ("Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes") auf die bisherige Praxis der Erlangung der Fahrerlaubnis eines Kraftfahrzeuges mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen haben,

b) wie und wann die Landesregierung von der Ermächtigung nach § 10 a des Straßenverkehrsgesetzes Gebrauch machen wird,

c) welche Anforderungen nach Ansicht der Landesregierung für die Erlangung der Fahrberechtigung sowie für die praktische Prüfung nach § 2 Abs. 10 a Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz bestehen,

d) welcher finanzielle Aufwand nach Auffassung der Landesregierung (auf den Bewerber) für die Erlangung der Fahrberechtigung nach § 2 Abs. 10 a Straßenverkehrsgesetz entfällt,

e) welcher finanzielle Aufwand für denjenigen besteht, der innerhalb seiner ehrenamtlichen Tätigkeit die Fahrerlaubnisklasse C 1 und C erwirbt,

f) welche Anforderungen für die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C 1 und C für den ehrenamtlich tätigen Bewerber bestehen,

g) welche zusätzlichen Möglichkeiten nach Auffassung der Landesregierung bestehen, um ein funktionierendes System des Brand- und Katastrophenschutzes zu gewährleisten;

2. zu prüfen, ob durch eine Unterstützung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes bei der Finanzierung des Führerscheins der Klassen C 1 und C eine Stärkung der Einsatzfähigkeit für die betroffenen Fahrzeuge ermöglicht werden kann; dabei sollen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

a) Zweckmäßigkeit von möglichen Finanzierungsvarianten (wie z. B. zu je 1/3 durch den Freistaat Thüringen, den jeweiligen Aufgabenträger und durch den Fahrschüler oder zu je 1/2 Freistaat Thüringen/ Fahrschüler);

b) Kosten der jeweiligen Finanzierungsvarianten für den Freistaat Thüringen,

c) Optionen, die eine Amortisation der Kosten ermöglichen (wie z. B. durch eine zeitlich abzuleistende Mitgliedschaft des geförderten Fahrschülers),

d) Frage der Gewährung einer Anteilsfinanzierung bei Vorliegen bestimmter, angemessener Mindestbedingungen (wie z. B. eine zeitlich abzuleistende Mitgliedschaft des Fahrschülers bei den Freiwilligen Feuerwehren oder beim Katastrophenschutz sowie an eine eventuelle Rückzahlungsverpflichtung bei einem verschuldeten vorzeitigen Ausscheiden);

3. dem Landtag spätestens im November 2011 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Begründung:
Intakte Freiwillige Feuerwehren und einsatzfähige Helfer beim Katastrophenschutz sind die Grundlage eines funktionierenden Systems beim flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz. Aufgrund der EU-Neuregelung der Führerscheinklassen und dem altersbedingten Ausscheiden von Inhabern der Altführerscheine herrscht ein zunehmendes Defizit an ausgebildeten LKW-Fahrern bei der Freiwilligen Feuerwehr und beim Katastrophenschutz. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (§ 2 Abs. 10 a) nunmehr ermöglicht, dass die Landesregierungen künftig Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen können. Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren die Führerscheinklasse B besitzt. Dem Bundesgesetzgeber war somit die Notwendigkeit, gesetzliche Erleichterungen zu schaffen, bereits bewusst. Gleichermaßen sollte auch der Freistaat Thüringen Möglichkeiten prüfen, um die Einsatzfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes
zu gewährleisten.

Für die Fraktion:
Bergner

Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/68 am 14.10.2011 in den Innenausschuss überwiesen.
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