12.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 206
des Abgeordneten Barth (FDP)
Wirtschafts- und Innovationsrat
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, einen "Wirtschafts- und Innovationsrat" einzurichten (vgl. II.1. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Einrichtung eines "Wirtschafts- und Innovationsrates"?
2. Welcher obersten Dienstbehörde soll der "Wirtschafts- und Innovationsrat" dienstrechtlich zugeordnet werden?
3. Wie und wo gliedert sich der "Wirtschafts- und Innovationsrat" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt bzw. erfolgte die Auswahl der Mitglieder des "Wirtschafts- und Innovationsrates"?
5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für den "Wirtschafts- und Innovationsrat"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternemPersonal?
c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Auswahl der Mitglieder und Mitarbeiter beim "Wirtschafts- und Innovationsrat"?
6. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die jährlichen Kosten für den "Wirtschafts- und Innovationsrat" (bitte nach Personal und nach Sachkosten differenzieren)?
7. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den "Wirtschafts- und Innovationsrat" eingestellt?
8. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des "Wirtschafts- und Innovationsrates" erfüllt sind?
9. Plant die Landesregierung, das Parlament in/über die Arbeit des "Wirtschafts- und Innovationsrates" einzubeziehen und/oder zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Art und Weise soll das jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/547
02.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Februar 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der Wirtschafts- und Innovationsrat ist ein Gremium, in dem die Thüringer Landesregierung mit Spitzenvertretern von Kammern, Verbänden und Gewerkschaften sowie weiteren Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zentrale Fragen der Thüringer Wirtschaftspolitik beraten und insbesondere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Thüringer Wirtschaft und des Wirtschaftsstandortes Thüringen erörtern will.
Zu 2.:
Die Federführung liegt beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Beteiligt sind das Thüringer Finanzministerium und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Zu 3.:
Den Wirtschafts- und Innovationsrat betreffende Koordinationsaufgaben sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Wirtschafts- und Innovationsrates obliegen im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie dem Referat "Allgemeine Wirtschaftspolitik". Spezifische, im Wirtschafts- und Innovationsrat zu erörternde Fragen werden gegebenenfalls von den jeweils betroffenen Fachreferaten betreut.
Zu 4.:
Um sich im Wirtschafts- und Innovationsrat über wirtschaftspolitische Maßnahmen, mit denen wirkungsvolle Impulse für die weitere Wirtschaftsentwicklung in Thüringen gesetzt werden sollen, verständigen zu können, wurde mit der Berufung der Mitglieder des Wirtschafts- und Innovationsrates ein Expertengremium zusammengestellt, das die Herausforderungen für die Thüringer Wirtschaft und den Thüringer Arbeitsmarkt umfassend beurteilen kann. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte so, dass ein möglichst breites Spektrum der Akteure abgebildet ist. Die Mehrheit der Ratsmitglieder gehört dabei den Thüringer Handwerkskammern, Industrie und Handelskammern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen an.
Zu 5.:
Die mit der Betreuung des Wirtschafts- und Innovationsrates verbundenen Aufgaben gehören zum Aufgaben und Leistungsspektrum des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und seiner Mitarbeiter.
Zu 5.a bis c.:
siehe oben
Zu 6.:
Für die Durchführung der Sitzungen des "Wirtschafts- und Innovationsrates" hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Sachkosten im Entwurf des Haushaltsplans veranschlagt.
Zu 7.:
Die Mittel werden in den Einzelplan 07 - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie eingestellt.
Zu 8.:
Ziel des Wirtschafts- und Innovationsrates ist die Erörterung möglicher Handlungsempfehlungen zu zentralen Fragestellungen der Thüringer Wirtschaft. Die Schaffung wirksamer Rahmenbedingungen für die positive Weiterentwicklung der Thüringer Wirtschaft ist eine Daueraufgabe. Insofern ist vorgesehen, dass Sitzungen des Wirtschafts- und Innovationsrates während der gesamten Legislaturperiode stattfinden sollen.
Zu 9.:
Der Wirtschafts- und Innovationsrat ist ein Beratungsgremium der Exekutive. Über seine Handlungsempfehlungen, die in praktische Politik umgesetzt werden sollen, wird die Öffentlichkeit informiert werden. Eine gesonderte Unterrichtung der Mitglieder des Landtags ist nicht vorgesehen.
Machnig
Minister
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/611
04.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der Freistaat beabsichtigt eine Thüringer Energie-, Klima- und Green-Tech-Agentur als ein zentrales Informations- und Demonstrationszentrum für erneuerbare Energien und grüne Technologien zu errichten. Es soll das vorhandene Know-how schneller verbreitet, Sicherheit bei - insbesondere kommunalen - Investitionen hergestellt und in eine Strategie für den ländlichen Raum eingepasst werden.
Zu 2. bis 4.:
Dies wird in geeigneter Weise erfolgen.
Zu 5.:
Die Landesregierung betrachtet die Errichtung der Agentur als eine wichtige Aufgabe.
Zu 6.:
Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt in geeigneter Weise.
Zu 7.:
Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.
Zu 8.:
Im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2010, Einzelplan 07, wurden für den Aufbau einer Energie-, Klima- und Green-Tech-Agentur 2 000 000 Euro eingestellt.
Im Einzelplan 09 sind für die Thüringer Klima- und Energieagentur im Jahr 2010 100 000 Euro vorgesehen.
Zu 9.:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Zu 10.:
Die Information über erneuerbare Energien und grüne Technologien und die Demonstration ihres Einsatzes ist in den kommenden Jahren eine Daueraufgabe.
Zu 11.:
Das Parlament wird über die Ergebnisse unterrichtet.
Machnig
Minister