21.07.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
21.07.2011
K l e i n e A n f r a g e 1663
des Abgeordneten Koppe (FDP)
"Unterstützte Beschäftigung" für Menschen mit Behinderungen in Thüringen
Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von hoher Bedeutung. Mit Wirkung vom 30. Dezember 2008 wurde in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Maßnahme der "Unterstützten Beschäftigung" (§ 38a) neu aufgenommen. Durch die kleine Anfrage sollen erste Erfahrungen und mögliche Schwierigkeiten mit dem Instrument dargestellt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung "Unterstützte Beschäftigung" hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Entwicklung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben?
2. Wer sind die wesentlichen Anbieter von "Unterstützter Beschäftigung" in Thüringen?
3. Wie hat sich die Fallzahl der "Unterstützten Beschäftigung" seit ihrer Einführung im Dezember 2008 entwickelt?
4. Gab es Fälle, in denen nach Beendigung einer Maßnahme der "Unterstützten Beschäftigung" die Aufnahme in eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erfolgte und sich dabei die Anrechnung der Maßnahmezeit in "Unterstützter Beschäftigung" als nachteilig bzw. nicht zielführend bezüglich der Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM erwiesen hat?
5. In welchem Umfang konnten durch Einführung der "Unterstützten Beschäftigung" Eingliederungen aus WfbM heraus auf den ersten Arbeitsmarkt erreicht bzw. die Aufnahme in WfbM vermieden werden?
Koppe
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER