Kleine Anfragen

Evaluierung der Pflegestützpunkte im Freistaat Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
21.07.2011

K l e i n e A n f r a g e 1662
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Evaluierung der Pflegestützpunkte im Freistaat Thüringen


Gemäß § 92c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) "richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt." In Absatz 2 heißt es: "Auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ist zurückzugreifen." Und im selben Absatz u. a. weiter: "Die Träger sollen Pflegefachkräfte in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte einbinden."
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Pflegestützpunkte gibt es in Thüringen und in wie vielen Fällen wurde bei der Errichtung eines Pflegestützpunktes eine Anschubfinanzierung gewährt und wie hoch war diese im Einzelnen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?

2. Wie bewertet die Landesregierung gegenwärtig das Angebot von Pflegestützpunkten im Freistaat Thüringen unter den Kriterien der wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten?

3. Welche Kenngrößen waren ausschlaggebend für die Wahl des Stützpunkt- Standortes?

4. Wie viele Beratungen wurden an den einzelnen Pflegestützpunkten durchgeführt (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Monaten auflisten)?

5. Welchen Umfang hatten diese Beratungen - telefonisch, Hausbesuch - (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Monaten)?

6. Welche Leistungen wurden wie oft abgefragt und dann auch beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Monaten)?

7. Wie bewertet die Landesregierung den Grad der Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Arbeit der Pflegestützpunkte?

8. In wie vielen Fällen wirken in Thüringen bislang Pflegefachkräfte
a) stationärer,
b) teilstationärer und
c) ambulanter
Pflegeeinrichtungen an der Arbeit der Pflegestützpunkte mit (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten)?

9. In wie vielen Fällen sind in Thüringen bislang Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte eingebunden (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten)?

10. In wie vielen Fällen wurden bislang interessierten kirchlichen sowie sonstigen religiösen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen die Beteiligung an den Pflegestützpunkten in Thüringen ermöglicht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten)?

11. Inwieweit besteht die rechtliche Möglichkeit, einen Pflegestützpunkt im Rahmen des klinischen Entlassungsmanagements nach § 11 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch innerhalb eines Klinikums zu betreiben?

12. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Beteiligung der Krankenkassen
an
a) den Sachkosten und
b) den Personalkosten der Pflegestützpunkte?

13. Liegen der Landesregierung Informationen über Fälle vor, in denen es Probleme bei der Errichtung bzw. beim Betrieb des Pflegestützpunktes gab, da die Krankenkasse sich nicht in ausreichendem Maße an dessen Finanzierung beteiligt hat? (Falls ja, bitte auflisten nach Jahr, Landkreisen/kreisfreien Städten und Krankenkassen)

14. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Patienten trotz und nach Konsultation und Unterstützung durch den Pflegestützpunkt einen Versorgungseinbruch erlitten? Wenn ja, wie viele und warum? Welche Maßnahmen wurden daraus resultierend eingeleitet? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten)

Koppe
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