21.07.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
21.07.2011
K l e i n e A n f r a g e 1661
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Arznei- und Heilmittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Ärzte, die vor allem ältere und multimorbide Patienten behandeln, tragen ein hohes Risiko, ihr Budget zu überschreiten. Dies führt zu teilweise immensen Regressforderungen, die das betriebswirtschaftliche Überleben in der niedergelassenen Praxis gefährden können. Viele Patienten berichten, dass sich dieses Risiko bereits in der medizinischen Versorgung niederschlägt - entweder durch Verschieben der Behandlung in das neue Quartal, oder aber die Veränderung einer bewährten Medikation. Teilweise geben Ärzte daher ihre niedergelassenen Praxen auf, um sich etwa als angestellter Klinikarzt dem wirtschaftlichen Risiko zu entziehen und verschärfen so die Versorgungssituation gerade in ländlichen Gebieten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Beiträge, nach Möglichkeit gegliedert nach Fachgruppen, weisen die Regresse im Bereich der Arznei- und Heilmittel bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Thüringen in den letzten fünf Jahren auf?
2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen vor dem Hintergrund befürchteter Regresse die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit hohen Arznei- oder Heilmittelkosten einhergehen würde, eingeschränkt bzw. vermieden wurden oder Ärztinnen und Ärzte ihre Vertragsarzttätigkeit deswegen aufgegeben haben?
3. Besteht nach Auffassung der Landesregierung das Risiko, dass hieraus gegebenenfalls eine Gesundheitsgefährdung der Patientinnen und Patienten folgen kann, auch beispielsweise dadurch, dass andere Arzneimittel in anderen Dosierungen eingenommen werden müssen oder die Handhabung sich verändert hat?
4. Gibt es Diagnosen oder Krankheitsbilder, bei denen die unter den Fragen 2 und 3 genannten Szenarien eher zu befürchten sind?
5. Werden die zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge bei der Festlegung der Arzneimittelrichtgrößen berücksichtigt, und führt dies gegebenenfalls zu höheren Verordnungsvolumina bzw. sinkt damit das Restrisiko sowie der Regressbetrag?
6. Ist der Landesregierung bekannt, ob seitens der GKV versucht wird, Einfluss auf Ärztinnen und Ärzte zu nehmen, vornehmlich rabattierte Arzneimittel zu verordnen, vor allem auch bei solchen Ärztinnen und Ärzten, die sich in einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch eingeschrieben haben?
7. Sind der Landesregierung Beschwerden von Patientinnen und Patienten über verändertes Verordnungsverhalten aufgrund von Rabattverträgen bekannt?
Koppe
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER