19.07.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
19.07.2011
K l e i n e A n f r a g e 1660
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Verkehrsunfall eines 40-Tonnen-Sattelzugs auf der L1083
Am 7. Juli 2011 ist ein Sattelzug mit 23 Tonnen Bauschutt nahe der Ortslage Brückla auf der Landstraße (L 1083) Richtung Hohenleuben gegen 11:30 Uhr umgekippt. Nach der Aussage des Kraftfahrers schaukelte sich der LKW mit dem Hänger plötzlich auf.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind der Landesregierung die Gründe, die für den Unfall des Sattelzugs ursächlich waren, bekannt und wenn ja, welche sind diese?
2. Sind der Landesregierung die Gründe, die für das plötzliche Aufschaukeln des Sattelzugs ursächlich waren, bekannt und wenn ja, welche sind diese?
3. Lassen sich aus Sicht der Landesregierung die vorhandenen Fahrbahnunebenheiten als Ursache bzw. anteilige Ursache für das Aufschaukeln ausschließen?
4. Wann wurden letztmalig durch den Straßenbaulastträger die Fahrbahnunebenheiten im Bereich der Unfallstelle gemessen?
5. Welches Ergebnis wurde bei etwaigen Messungen der Fahrbahnunebenheiten im Bereich der Unfallstelle festgestellt?
6. Welche Messergebnisse in Bezug auf Fahrbahnunebenheiten liegen dem Baulastträger auf der L 1083 zwischen Hohenleuben und Mehla vor (bitte nach Stelle, Messverfahren und Messergebnis einzeln auflisten)?
7. Wann beabsichtigt die Landesregierung auf der L 1083 in dem Abschnitt zwischen Hohenleuben und Mehla die nächsten Fahrbahnunebenheitsmessungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen?
8. Welche Schäden sind durch den Verkehrsunfall entstanden und in welcher Höhe?
9. Welchen bemessungsrelevanten Beanspruchungen unterliegt die L 1083?
10. Welcher Bauklasse ist die L 1083 zugeordnet?
11. Wie oft werden Verkehrszählungen allgemein sowie konkret auf dem betreffenden Straßenabschnitt der L 1083 zwischen Hohenleuben und Mehla durchgeführt?
12. Welche Ergebnisse hatten für den o. g. Abschnitt relevante Verkehrszählungen der letzten zehn Jahre (bitte einzeln auflisten)?
13. Hält die Landesregierung auch nach dem gravierenden Unfall ihre Einschätzungen zur Einordnung des Handlungsbedarfs aus der Drucksache 5/2619 aufrecht? Wie begründet sie ihre Auffassung?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER