08.06.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2874
08.06.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
2017: Verkehrsknotenpunkt Erfurt - Chancen für Thüringen nutzen!
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. einen Bericht zu geben, welche Aktivitäten die Landesregierung bisher unternommen hat, um die Chancen für Thüringen zur Entwicklung der Infrastruktur, die sich durch die Fertigstellung der ICE-StreckeBerlin–München ergeben, zu unterstützen; insbesondere sind auf die laufenden oder geplanten Initiativen und Maßnahmen für Wirtschaft, Tourismus und Kultur einzugehen, die es ermöglichen, in den genannten Bereichen von der neuen Situation zu profitieren und dem zukünftigen Stellenwert des Verkehrsknotenpunkts Erfurt gerecht zu werden;
2. die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) in Jahr 2012 abzuschließen; dabei sollte sich die Erstellung des NVP nicht nur auf die in § 6 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr festgelegten Inhalte beschränken, sondern auf die erweiterte territoriale Bedeutung des verkehrsstrategischen Knotenpunkts Erfurt und den dafür notwendigen Mehraufwand - beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV), - beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) explizit eingehen;
3. in den Jahren 2015 und 2017 eine schnelle Regionalanbindung als adäquaten Ausgleich zu den fehlenden ICE-Halten Weimar und Jena in Richtung Halle/Leipzig zu schaffen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob ein ergänzendes ICE-Fernverkehrsangebot zur Bedienung dieser lmpulsregionen und der Mitte-Deutschland-Verbindung eingesetzt werden kann.
Begründung:
Durch die Fertigstellung der ICE-Verbindung Berlin–München im Jahr 2017 und der Neubaustrecke Halle–Leipzig wird sich Thüringens Landeshauptstadt Erfurt zu einem ICE-Knotenpunkt entwickeln. Bei planmäßigem Baufortschritt wird der Streckenabschnitt Berlin–Erfurt im Jahr 2015 fertiggestellt. Für den Freistaat Thüringen und seine Landeshauptstadt Erfurt bedeutet der künftige ICE-Knotenpunkt Erfurt eine einmalige Chance. Diese Neubaustrecken tragen nicht nur dazu bei, die Fahrzeiten zu verkürzen, sondern Thüringen als zentrale Drehscheibe im Sinne einer touristischen, kulturellen, wirtschaftlichen und verkehrlich angestiegenen Bedeutung für die Region in der Mitte Deutschlands zu stärken. Das Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) legt fest, dass der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land, der Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sind.
Mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Planung, Bestellung und Organisation des SPNV hat das Land die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH beauftragt. Ihr obliegt auch die Abstimmung mit den Nachbarländern sowie mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, um länderübergreifende und zwischen SPNV und StPNV vernetzte Angebote vorzuhalten. § 5 Abs. 1 ThürÖPNVG beinhaltet, dass die Aufgabenträger bedarfsgemäß den Nahverkehrsplan alle fünf Jahre fortzuschreiben haben. Mit der Fertigstellung der ICE-Verbindung Berlin–München droht einigen Thüringer Städten, vom Fernverkehr abgeschnitten zu werden. Fährt der ICE erst über den Knotenpunkt Erfurt, muss der Bahnhof schnell und unkompliziert aus den Anrainerkommunen zu erreichen sein. Um eine Anbindung an die neue ICE-Strecke der Städte aus dem Süd-, Ost-, Westtüringer Raum nach Erfurt auch zukünftig sicherzustellen, muss der Mehrbedarf im Nah- und Regionalverkehr bestellt werden.
Durch den Wegfall der ICE-Halte Weimar, Jena soll den Reisenden derbeiden Städte die Möglichkeit geboten werden, eine weitere schnelle Verbindung nach Leipzig/Halle zu nutzen. Gerade für die Städte in der Saale-Region müssen verkehrliche Angebote geschaffen werden, damit keine Abkoppelung dieser Impulsregionen erfolgt.
Für die Fraktion:
Untermann, Kemmerich
Minister Carius erstattete in der Plenarberatung 5/65 am 16.09.2011 einen Sofortbericht zu Nr. 1 des Antrags. Die restlichen Punkte wurden abgelehnt.