08.06.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2877
08.06.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Kinderbetreuung bedarfsgerecht gestalten - Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gleichmäßige Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen
Die Landesregierung wird aufgefordert,
I. dem Landtag zu berichten,
a) über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschulalter:
1. welche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschulalter in Thüringen bestehen und wie sich diese seit der letzten Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (Thür-
KitaG) darstellen;
2. wie sich die Gebührenstaffellung für das erste und weitere Kinder im Vorschulalter einer Familie darstellt und welche Änderungen sich durch die letzte Änderung des ThürKitaG ergeben haben;
3. wie die soziale Staffelung der Beiträge geregelt ist und welche Änderungen sich durch die letzte Änderung des ThürKitaG ergeben haben;
4. welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung nicht den gesetzlich vorgegebenen Betreuungsschlüssel erfüllen;
5. welches die regulären Betreuungszeiten sind und welche Änderungen sich durch die letzte Änderung des ThürKitaG ergeben haben;
6. welche Betreuungsmöglichkeiten es außerhalb der regulären Betreuungszeiten für Kinder im Vorschulalter gibt und welche Änderungen sich durch die letzte Änderung des ThürKitaG ergeben haben;
7. wie viele Tage im Jahr Einrichtungen zur Kinderbetreuung durchschnittlich geöffnet sind;
8. wie viele Tage im Jahr ein Kind im Vorschulalter durchschnittlich erkrankt ist (bitte nach jeweiligem Lebensjahr aufschlüsseln);
9. welche Betreuungsmöglichkeiten für erkrankte Kinder im Vorschulalter bestehen;
b) über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Grundschulalter:
1. welche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Grundschulalter nach Unterrichtsschluss in Thüringen bestehen;
2. welches die regulären Betreuungszeiten bei Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach Unterrichtsschluss für Kinder im Grundschulalter
sind;
3. welche Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der regulären Betreuungszeiten für Kinder im Grundschulalter bestehen;
4. wie viele Tage für Kinder im Grundschulalter durchschnittlich unterrichtsfrei (Ferienzeiten, Feier- und Brückentage) in den letzten drei Jahren waren;
5. welche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Grundschulalter für die unterrichtsfreie Zeit bestehen (bitte nach Schuljahren, Betreuungsmöglichkeiten und -zeiten aufschlüsseln);
c) über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in weiterführenden Schulen:
1. welche Betreuungsmöglichkeiten in Thüringen für Kinder in weiterführenden Schulen nach Unterrichtsschluss bestehen;
2. welches die regulären Betreuungszeiten nach Unterrichtsschluss für Kinder in weiterführenden Schulen sind;
3. welche Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der regulären Betreuungszeiten für Kinder in weiterführenden Schulen existieren;
4. wie viele Tage in Thüringen für Kinder in weiterführenden Schulen durchschnittlich unterrichtsfrei (Ferienzeiten, Feier- und Brückentage) in den letzten drei Jahren waren;
5. welche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in weiterführenden Schulen für die unterrichtsfreie Zeit zur Verfügung stehen (bitte nach Schuljahren, Betreuungsmöglichkeiten und -zeiten aufschlüsseln);
d) über Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in betrieblich organisierter Kinderbetreuung:
1. welche Kenntnis der Landesregierung über die Betreuungsmöglichkeiten und -zeiten von betrieblicher Kinderbetreuung in Thüringen vorliegen;
2. wie viele Tage pro Jahr Angebote der betrieblich organisierten Kinderbetreuung für Nutzer bereitstehen.
ll. die Rahmenbedingungen für die Kommunen so zu verbessern, dass es ihnen ermöglicht wird, sich besser an den beruflichen Realitäten von Familien und Lebenspartnerschaften zu orientieren. Dabei soll eine besondere Berücksichtigung von flexibler bzw. ganztägiger Kinderbetreuung sowie der Betreuung in den Ferienzeiten von schulpflichtigen Kindern stattfinden.
Begründung:
Trotz faktischer Fortschritte in den vergangenen Jahren korrespondieren die Möglichkeiten, Karriere und Familie zu vereinbaren, nicht immer mit der Lebenswirklichkeit bzw. den Anforderungen des modernen Arbeitslebens.
Die Anzahl von Kindertagesstättenplätzen allein sagt noch nichts über den Bedarf bzw. die konkreten Anforderungen an die verschiedenen Betreuungsformen aus. Die Öffnungszeiten von Kindergärten kollidieren mit den Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern. Nur selten und dann mit erhöhten Kosten, ist es möglich, eine Kinderbetreuung nach 17 Uhr in Anspruch zu nehmen. Gerade außerhalb der größeren Städte Thüringens oder aber bei Arbeitsplätzen, die weit von der Wohnstätte entfernt sind, werden die Anfahrtswege zu den Kindertagesstätten umso länger. Bei jüngeren, schulpflichtigen Kindern zeigen sich bei vielen Wochen Ferien im Jahr und vielen Brückentagen Lücken in der Betreuung, die selbst durch familiäre Unterstützung nicht immer geschlossen werdenkönnen. Auch im Schichtbetrieb, bei Positionen in Führungsetagen, im Dienstleistungsgewerbe oder bei Alleinerziehenden sind die Grenzen der Flexibilität aktueller Betreuungsmöglichkeiten schnell erreicht.
Die Landesregierung ist angehalten, den Trägern von Kinderbetreuung und Schulen die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sie Betreuungskonzepte flexibler gestalten können, um mehr Chancengerechtigkeit für beide Elternteile zu ermöglichen. Während die aktuelle, öffentliche Debatte um wenige hundert Führungspositionen in Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen kreist, liegen die wahren Herausforderungen für eine gleichberechtigte Bildungs-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik darin, den Eltern und Lebenspartnerschaften in Deutschland mit flexiblen und bedarfsorientierten Betreuungsmöglichkeiten die Vereinbarkeit von Kind und Karriere zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Für die Fraktion:
Kemmerich
Minister Matschie erstattete in der Plenarberatung 5/65 am 16.09.2011 einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Die restlichen Punkte wurden abgelehnt.