Kleine Anfragen

Mediencampus Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 197
des Abgeordneten Barth (FDP)
Mediencampus Thüringen


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, einen "Mediencampus Thüringen" einzurichten (vgl. II.21. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einrichtung eines "Mediencampus Thüringen"?

2. Welcher obersten Dienstbehörde soll der "Mediencampus Thüringen" dienstrechtlich zugeordnet werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Mediencampus Thüringen" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Bei einer organisatorischen Verortung außerhalb der gegebenen Behördenstruktur: Auf welche Art und Weise erfolgen die kommunikative und die dienstrechtliche Verknüpfung mit der Landesregierung?

5. Wann plant die Landesregierung, den "Mediencampus Thüringen" einzurichten?

6. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal, unabhängig davon, ob der "Mediencampus Thüringen" in die Behördenstruktur des Freistaats Thüringen eingebunden oder eigenständig organisiert werden soll?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die jährlichen Kosten, unabhängig davon, ob der "Mediencampus Thüringen" in die Behördenstruktur des Freistaats Thüringen eingebunden oder eigenständig organisiert werden soll (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Mediencampus Thüringen" eingestellt?

9. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des "Mediencampus Thüringen" erfüllt sind?

10. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Mediencampus Thüringen" einzubeziehen und/oder es über dessen Ergebnisse und Wirkungsweise zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll das jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/552
03.03.2010

Der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Der von der Thüringer Landesregierung benutzte Begriff "Mediencampus Thüringen" umfasst alle Institutionen, Medienunternehmen und Einrichtungen, die sich bisher und zukünftig um den MDR und den Kinderkanal im KinderMedienZentrum angesiedelt haben oder sich im derzeit im Bau befindlichen KinderMedien- Zentrumplus sowie im weiteren Umfeld ansiedeln werden. Der "Mediencampus Thüringen" selbst ist keine Einrichtung, sondern versteht sich als Standortdefinition. Es geht somit nicht um hochschulrelevante Aspekte, die sich womöglich aus der Begrifflichkeit "Mediencampus Thüringen" ableiten lassen.

Zu 1.:
Es geht um die räumliche Bündelung der für den Medienstandort Thüringen wichtigen Ressourcen, sei es im produzierenden oder im wissenschaftlichen Bereich.

Zu 2.:
Da es sich bei dem Begriff "Mediencampus Thüringen" um ein Synonym für am o. g. Standort angesiedelte Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen verschiedenster Rechtsformen handelt, ist eine dienstrechtliche Zuordnung an eine Landesbehörde weder möglich noch notwendig. Die Landesregierung hat vorrangig eine moderierende Aufgabe bzw. kann durch gezielten Einsatz von Mitteln einzelne Maßnahmen über Projektförderung unterstützen. Dies erfolgt durch die für Medienangelegenheiten zuständige Thüringer Staatskanzlei.

Zu 3.:
Für Fragen des Medienrechts, der Medienpolitik und den Medienstandort im übergreifenden Sinne ist die Thüringer Staatskanzlei zuständig. In Fragen der allgemeinen Standortpolitik und -förderung sowie der wissenschaftlichen und medienpädagogischen Begleitung der entsprechenden Projekte des Mediensektors findet eine enge Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt. Insofern ist die Thematik der "Kulturwirtschaft" in engem Kontext mit dem "Mediencampus" zu sehen.

Zu 4.:
Siehe Antwort zu Frage 3.

Zu 5.:
Da es sich bei dem Begriff "Mediencampus Thüringen" lediglich um eine Standortbezeichnung handelt, ist die Einrichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit der Inbetriebnahme des KinderMedienZentrumsplus ist im 1. Halbjahr 2011 zu rechnen. Die Grundsteinlegung ist für März 2010, das Richtfest für August/September 2010 geplant.

Zu 6.:
Siehe Antwort zu Frage 2.

Zu 7.:
Siehe Antwort zu Frage 2.

Zu 8.:
Es gibt für den Gesamtbegriff "Mediencampus Thüringen" als Standort keine Entwicklungskosten. Das KinderMedienZentrumplus wird über Mittel des Konjunkturpakets II finanziert. Dabei wird ein Finanzvolumen von 11,4 Millionen Euro zum Einsatz gebracht.

Zu 9.:
Mit Blick auf die Vorbemerkungen ist erkennbar, dass es für den "Mediencampus Thüringen" keinen Endzeitpunkt gibt, sondern der Standort einen ständigen Weiterentwicklungsprozess erlebt.

Zu 10.:
Über die weitere Entwicklung zum Standort "Mediencampus Thüringen" wird die Landesregierung in geeigneter Weise rechtzeitig informieren.

Dr. Schöning
Minister
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