11.05.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2700
11.05.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Stärkung der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer in der Thüringer Landesverwaltung
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihres Personalentwicklungskonzepts die Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu stärken, um auf die demografische Entwicklung und den fortschreitenden Strukturwandel der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts zu reagieren. Damit sollen die Erfahrungen und Potentiale älterer Arbeitnehmer in der Thüringer Landesverwaltung und in Unternehmen in Landesbesitz auch in Zukunft bestmöglich genutzt werden können. Das auf die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer abstellende Personalentwicklungskonzept soll in der Thüringer Landesverwaltung sowie in den Unternehmen, die sich in Landesbesitz befinden, Anwendung finden.
Im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts sollen u.a.
- die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsorganisation so gestaltet werden, dass ältere Arbeitnehmer im aktiven Arbeitsleben verbleiben können, so lange sie dies wünschen,
- angemessene neue Arbeitszeitmodelle entwickelt werden,
- der notwendige Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarf sowie altersgerechte Curricula und Lehrformen ermittelt werden sowie
- die betriebliche Gesundheitsförderung auch auf die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer ausgerichtet werden.
Dabei sind internationale Modelle und Erfahrungen, aber auch bereits in deutschen Privatunternehmen gemachte Erfahrungen zu berücksichtigen.
Begründung:
Begründet mit dem demografischen Wandel und einer älter werdenden Gesellschaft prognostizieren verschiedene Studien für die Zukunft einen Fachkräftemangel für die deutsche Wirtschaft. Bereits heute klagen viele Firmen auch in Thüringen, dass sie trotz der hohen Arbeitslosigkeit keine geeigneten Kandidaten für qualifizierte Stellen finden.
Auch die Thüringer Unternehmen, die sich im Besitz des Freistaats befinden, sowie die Thüringer Landesverwaltung werden den Fachkräftemangel zu spüren bekommen. Damit die öffentliche Daseinsvorsorge zukünftig qualifiziert gesichert wird, muss dem Fachkräftemangel auch in den im Landesbesitz befindlichen Unternehmen und der Landesverwaltung Thüringens entschlossen entgegengetreten werden.
Dazu müssen Potentiale gehoben werden, die bisher nicht oder viel zu selten auf dem Arbeitsmarkt vertreten sind. Eines dieser Potentiale ist die Gruppe älterer Arbeitnehmer.
Im Jahr 2009 waren nur 22,4 Prozent der Menschen im Alter zwischen 60 und 65 Jahren in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Andere Staaten weisen hier deutlich bessere Zahlen auf, insbesondere die skandinavischen Länder. In Deutschland hat es zwar in den letzten Jahren bereits eine positive Entwicklung gegeben; deren Geschwindigkeit reicht jedoch nicht aus, um den Problemen gerecht zu werden.
Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung bietet nur ein kleiner Teil der Unternehmen Fortbildungen oder andere Age-Management- Maßnahmen wie rückenschonende Arbeitsplätze an. Der hohe Krankenstand in Verwaltungen ist ein Beleg dafür, dass auch gerade hier ein erheblicher Nachholbedarf besteht.
Um das Potential älterer Arbeitnehmer zu heben, müssen die betrieblichen Strukturen so gestaltet werden, dass auch eine älter werdende Belegschaft ein Höchstmaß an Produktivität und lnnovationsfähigkeit erreichen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung in den Unternehmen und der Verwaltung auf die spezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet und deren Handlungskompetenzen gestärkt werden.
Für die Fraktion:
Koppe
Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/62 am 08.07.2011 abgelehnt.