Anträge

Zukünftige Entwicklung der Pensionslasten in Thüringen als zentrale Aufgabe der Landespolitik

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2682
09.05.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Zukünftige Entwicklung der Pensionslasten in Thüringen als zentrale Aufgabe der Landespolitik


Die Landesregierung wird aufgefordert:

I. dem Landtag über ihre strategischen Vorbereitungen auf die in den folgenden Jahren voraussichtlich stark ansteigenden Pensionslasten zu berichten, wobei insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden soll:

1. Welches strategische Konzept verfolgt die Landesregierung, um den Landeshaushalt strukturell auf die in den nächsten Jahren stark ansteigenden Pensionskosten vorzubereiten?

2. Welche Konsequenzen werden sich aus den voraussichtlich stark ansteigenden Pensionskosten für die Erfüllung der Kernbereiche staatlicher Aufgaben wie Justiz, Polizei, Bildung und Grundlagenforschung ergeben, falls es nicht gelingt, für diese Lasten langfristig vorzusorgen?

3. Welche Auswirkungen wird der Zuführungsstopp an den Thüringer Pensionsfonds ab 2011 im Hinblick auf die Möglichkeit zur Abfederung zukünftiger Spitzen bei den Pensionszahlungen haben?

4. Wann beabsichtigt die Landesregierung, eine Entscheidung zum konkreten Beginn und zum Zeithorizont der Entnahmen aus dem Thüringer Pensionsfonds zu fällen und wann wird sie das Parlament über ihre diesbezüglichen Planungen unterrichten?

5. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Praxis des Thüringer Pensionsfonds, alle Kapitalanlagen in Schuldscheindarlehen des Freistaats Thüringen anzulegen im Hinblick auf erzielbare Zinsen, Risikostreuung und mögliche Bedenken hinsichtlich einer solchen Selbstfinanzierung?

II. dem Landtag in einem Turnus von zwei Jahren in einem Pensionslastenbericht über die mittel- und langfristige Entwicklung der Pensionskosten, über die Höhe der insgesamt finanzmathematisch zu erwartenden Pensionsverpflichtungen und ihrer voraussichtlichen zukünftigen Entwicklung sowie über den Stand der strukturellen Vorbereitung auf die zukünftig stark steigenden Pensionskosten zu berichten. Auch die Entwicklung des Thüringer Pensionsfonds sowie der Lasten durch die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR sollen in diesem Bericht betrachtet werden. Der Pensionslastenbericht soll beginnend mit September dieses Jahres in einem Zweijahresrhythmus im jeweils ersten Plenum nach der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt werden.

Begründung:

Auf den Freistaat Thüringen kommt in den nächsten Jahren ein deutlicher Anstieg der Ausgaben für Pensionen zu, da in näherer Zukunft vermehrt Beamte in den Ruhestand eintreten. Weil Beamtenpensionen direkt aus dem laufenden Landeshaushalt beglichen werden, wird sich diese Entwicklung unmittelbar auf der Ausgabenseite bemerkbar machen. Laut Prognosen der Landesregierung werden die laufenden Pensionskosten von jährlich 81,5 Millionen Euro in 2011 auf voraussichtlich 312 Millionen Euro in 2020 ansteigen. Dieser Anstieg ist besonders bedrohlich, da der Freistaat gleichzeitig mit einem deutlichen Einnahmerückgang von zwei bis drei Milliarden Euro bis 2020 rechnen muss. Im Thüringer Pensionsfonds wurden zwar bereits Rückstellungen für den schon lange absehbaren Anstieg der Pensionskosten getätigt. Diese können den Kostenanstieg jedoch nur dämpfen und bei weitem nicht vollständig auffangen. Um die nötige Sanierung der Landesfinanzen nicht zu gefährden und um Handlungsspielräume für andere Ausgabenbereiche zu wahren, ist es deshalb dringend erforderlich, ein langfristig tragfähiges Konzept für den Umgang mit den ansteigenden Pensionskosten zu erarbeiten. Als Basis hierfür ist zunächst eine genaue und regelmäßig zu aktualisierende Prognose der Pensionskostenentwicklung und der insgesamt aufgelaufenen Verpflichtungen zu erstellen. Nur so können Landesregierung und Landespolitik auf der Basis verlässlicher Fakten entscheiden, wie sie das Problem lösen können.

Für die Fraktion:
Recknagel

Der Antrag wurde am 09.05.2011 abgelehnt.
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