13.05.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.05.2011
K l e i n e A n f r a g e 1492
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Grunderwerb im Zuge des Radwegs Wildetaube−Neugernsdorf
Im Jahr 2007 bis April 2008 wurde unter Federführung der Straßenbauverwaltung des Freistaats Thüringen der Radweg zwischen Wildetaube und Neugernsdorf gebaut.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit wie vielen Grundstückseigentümern wurden a) Bauerlaubnisverträge und b) Kaufverträge zum Zweck des Grunderwerbs abgeschlossen?
2. Wie groß ist die Fläche, für die dauerhaft Grunderwerb getätigt werden musste?
3. Welche Zahlungsbedingungen bzw. Zahlungsfristen wurden vereinbart? Sind die vereinbarten Zahlungsfristen bereits verstrichen? Wenn ja, wann?
4. Wurden dauerhaft Flächen in Anspruch genommen, für die keine Bauerlaubnisverträge und keine Kaufverträge bestehen? Wenn ja, in welcher Größenordnung?
5. Wie viele (ehemalige) Eigentümer, von denen Grund für das o.g. Vorhaben erworben wurde, haben bis zum Zeitpunkt der Fragestellung das ihnen zustehende Entgelt vollumfänglich erhalten?
6. Wie viele (ehemalige) Eigentümer, von denen Grund für das o.g. Vorhaben genutzt wurde bzw. dauerhaft genutzt wird, haben trotz abgelaufener Zahlungsfrist das ihnen zustehende Entgelt noch nicht oder nur teilweise erhalten? Worin sind gegebenenfalls die Ursachen begründet?
7. Sind für den Fall, dass noch Zahlungen offen stehen, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung Zinsverpflichtungen aufgelaufen? Wenn ja, in welcher Höhe und zu wessen Lasten?
8. Wie hoch sind die angefallenen Zinsverpflichtungen für nicht fristgerecht beglichene Verbindlichkeiten im Vergleich der Thüringer Straßenbauverwaltungen, gegliedert nach Straßenbauämtern, Art der Verbindlichkeit (Grunderwerb, Leistungen nach VOF, VOL und VOB) sowie nach Landesstraßen und Bundesstraßen in Auftragsverwaltung einschließlich zugehöriger Nebenanlagen?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung finde Sie HIER