20.04.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
20.04.2011
K l e i n e A n f r a g e 1455
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Pendelverkehr bei Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren
In den Freiwilligen Feuerwehren Thüringens engagieren sich derzeit über 41 000 Feuerwehrangehörige im aktiven Einsatzdienst. Aufgrund des Pendelverkehrs in andere Bundesländer steht den Thüringer Gemeinden in der Woche nur ein geringer Teil der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren stehen nach Kenntnis der Landesregierung aufgrund des Pendelverkehrs in andere Bundesländer den Gemeinden des Freistaats Thüringen im Laufe der Woche (Montag bis Freitag) nicht zur Verfügung?
2. Wie viele so genannte doppelte Mitgliedschaften bei Freiwilligen Feuerwehren nach § 10 Abs. 4 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen?
3. Ist es aus der Sicht der Landesregierung rechtlich möglich, eine doppelte Mitgliedschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren auch über die Landesgrenze hinweg zu etablieren? Falls ja, welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen dafür?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Heranziehung zum ehrenamtlichen Dienst in den Gemeindefeuerwehren gemäß § 13 Abs. 2 ThürBKG vor?
5. Wurde das Instrument der Verpflichtung nach § 13 Abs. 2 ThürBKG von Thüringer Gemeinden in den letzten fünf Jahren eingesetzt? Falls ja, von welchen Gemeinden?
6. Wie viele Einsatzfahrzeuge gibt es bei den Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Thüringen, für die die Führerscheinklasse C 1 oder die Führerscheinklasse C erforderlich ist?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER