12.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 195
des Abgeordneten Barth (FDP)
Konzept zum Ausbau von Pendlerparkplätzen
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Konzept zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" zu erarbeiten (vgl. II.19. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Entwicklung eines "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen"?
2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" federführend beauftragt werden?
3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Wann plant die Landesregierung, die Erarbeitung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?
5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?
7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?
8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen"?
9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" publizieren?
10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" weiterverwenden?
11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" eingestellt?
12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Konzepts zum Ausbau von Pendlerparkplätzen" einzubeziehen und/ oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll das jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/545
02.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Februar 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Konzeption zum Ausbau von Pendlerparkplätzen soll in einer ersten Stufe den Bedarf von Pendlerparkplätzen an Anschlussstellen von Bundesautobahnen in Thüringen ermitteln. Die Ergebnisse der Bedarfsermittlung sollen dann als Grundlage für die Diskussion um eine bundeseinheitliche Regelung zur Schaffung und Finanzierung von Pendlerparkplätzen dienen. Im Ergebnis soll bei Nachweis des Bedarfs eine Musterplanung für Pendlerparkplätze in Thüringen entwickelt und schrittweise umgesetzt werden.
Zu 2.:
Die Federführung liegt beim Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Zu 3.:
Die Aufgabe wurde dem Landesamt für Bau und Verkehr übertragen und wird dort in Zusammenarbeit der Dezernate 32 und 35 bearbeitet. Die organisatorische Zuordnung kann den im Internet verfügbaren Organigrammen entnommen werden.
Zu 4.:
Es ist geplant, die Bedarfsanalyse für Pendlerparkplätze an Autobahnanschlussstellen in Thüringen im II. Quartal 2010 zu beauftragen. Der Zeitpunkt der Beauftragung ist allerdings abhängig von der Beschlussfassung des Thüringer Landtags über das Haushaltsgesetz 2010. Die weiteren Schritte sind abhängig vom Ergebnis der Bedarfsanalyse und den Prüfergebnissen des Bundes hinsichtlich Bau und Finanzierung von Mitfahrerparkplätzen.
Zu 5.:
Die Erarbeitung der Bedarfsanalyse zum Ausbau von Pendlerparkplätzen erfolgt mit dem vorhandenen Personal sowie durch externe Beauftragung.
Zu 6.:
Es ist vorgesehen den Auftrag für die Bedarfsanalyse an die Fachhochschule Erfurt, Institut Verkehr und Raum, zu vergeben. Ein konkretes Kostenangebot liegt noch nicht vor.
Zu 7.:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können dazu keine Aussagen getroffen werden. Es wird auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 verwiesen.
Zu 8.:
Über den Zeitpunkt der Fertigstellung der Konzeption zum Ausbau von Pendlerparkplätzen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse werden voraussichtlich im I. Halbjahr 2011 vorliegen.
Zu 9.:
Hierzu kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Zu 10.:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zu 11.:
Die Finanzierung der zu beauftragenden Bedarfsanalyse erfolgt aus dem Einzelplan 10.
Zu 12.:
Der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung sieht die Einbeziehung des Parlaments in die Aufgabenerledigung der Exekutive nicht vor. Über Art und Umfang der Unterrichtung des Landtags wird zu gegebener Zeit entschieden.
Carius
Minister