Kleine Anfragen

Leasing von Fahrzeugen des Typs Mercedes C 220 für die Thüringer Polizei

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
14.04.2011

K l e i n e A n f r a g e 1421
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Leasing von Fahrzeugen des Typs Mercedes C 220 für die Thüringer Polizei


Nach dem Fragesteller vorliegenden Informationen sollen neue Fahrzeuge des Typs Mercedes C 220 für die Thüringer Polizei geleast werden. Beim Leasing dieser Fahrzeuge soll es sich um ein reines Finanzleasing ohne jegliche Serviceleistungen handeln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fahrzeuge der Thüringer Polizei wurden bisher durch ein reines Finanzleasing ohne jegliche Serviceleistungen angeschafft (bitte Fahrzeuge einzeln auflisten)?

2. Welche Gründe bewogen die Landesregierung, bei der Vergabe von Leasingaufträgen von der bislang praktizierten und durchaus üblichen Methode abzuweichen, die Serviceleistungen wie z. B. der Wechsel der Scheibenwischerblätter, die Durchsicht und Kleinreparaturen usw. gemeinsam mit dem Leasingauftrag zu erteilen?

3. Falls dies aus wirtschaftlichen Erwägungen geschah, wie begründet die Landesregierung die Auffassung, dass durch die getrennte Beauftragung der Serviceleistung (wie die Durchsicht der Fahrzeuge [Kosten ca. 500 Euro bei Mercedes]) ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt wird?

4. Welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand und welche zusätzlichen Mehrkosten entstehen für die Thüringer Polizei bei reinen Finanzleasingverträgen ohne jeglichen Service?

5. Ist beabsichtigt, die o. g. Serviceleistungen durch andere Anbieter als die Vertragspartner der Leasingverträge erbringen zu lassen? Falls ja, welche Auswirkungen sieht die Landesregierung auf etwaige Gewährleistungsansprüche?

Bergner

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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