Kleine Anfragen

Kostenrechnung für den Vollzug von Gesetzen und Rechtsverordnungen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.04.2011

K l e i n e A n f r a g e 1428
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Kostenrechnung für den Vollzug von Gesetzen und Rechtsverordnungen


In der Wirtschaft ist der Einsatz von Kostenrechnungsverfahren zur möglichst genauen Aufteilung von Verwaltungs- und Produktionskosten auf einzelne Produkte oder Dienstleistungen schon seit langer Zeit Standard. Die Ergebnisse dieses Verfahrens bilden eine wesentliche Datengrundlage für das Fällen fundierter strategischer Entscheidungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Verfahren wird von der Landesregierung für die Durchführung einer Kostenrechnung für den Vollzug von Gesetzen und Rechtsverordnungen verwandt?

2. Welche Software wird zur Unterstützung des Verfahrens aus Frage 1 eingesetzt?

3. Dem Vollzug welcher Gesetze und Rechtsverordnungen lassen sich in den einzelnen Ressorts der Landesregierung Personal- und Verwaltungssachkosten nach dem unter Frage 1 zu benennenden Verfahren in welcher Höhe zurechnen (bitte Angabe bezogen auf das Haushaltsjahr 2010)?

4. Welche Verwaltungsgemeinkosten, die sich nicht direkt dem Vollzug einzelner Gesetze und Rechtsverordnungen zuordnen lassen, entstehen in den einzelnen Ressorts der Landesregierung?

Recknagel

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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