Kleine Anfragen

Weiterbildung von JVA-Bediensteten

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.04.2011

K l e i n e A n f r a g e 1409
der Abgeordneten Bergner und Koppe (FDP)
Weiterbildung von JVA-Bediensteten


Die fundierte Weiterbildung des Personals von Justizvollzugsanstalten (JVA) ist eine wesentliche Grundvoraussetzung eines funktionierenden, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angemessenen Strafvollzugs.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie gestaltet die Landesregierung konzeptionell die Weiterbildung der Bediensteten in Thüringer Justizvollzugsanstalten? Welche Ausbildungsinhalte liegen dabei zugrunde?

2. Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen werden den Bediensteten in den Thüringer Justizvollzugsanstalten pro Jahr angeboten (bitte einzeln seit 2008 auflisten)?

3. Bei welchen der Weiterbildungsmaßnahmen besteht eine verpflichtende Teilnahme?

4. Wie hoch waren die Weiterbildungsaufwendungen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2008, 2009, 2010 sowie 2011 (bitte geordnet nach JVA sowie nach Haushaltansatz und [außer 2011] tatsächlich ausgegebenen Weiterbildungskosten sowie zusätzlich nach Betrag pro Bediensteten aufgliedern)?

5. Wie wird durch den Freistaat Thüringen dafür Sorge getragen, dass der Ausbildungsstand
a) einen ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen auf der Höhe der jeweils gültigen Normen, Gesetzlichkeiten und Vorschriften und
b) moderne vollzugsfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sicherstellt?

6. Falls die Landesregierung Defizite in der Weiterbildung der JVA-Bediensteten
erkennt, wo liegen diese im Wesentlichen begründet?

Bergner, Koppe

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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