18.04.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2592
18.04.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Beschluss des Bundesrates vom 15. April 2011 zur Lockerung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz akzeptieren und in Thüringen umsetzen
Die Landesregierung wird aufgefordert,
I. mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer Aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften" eine Rechtsverordnung zur Lockerung bzw. zur Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber zu erlassen;
II. zeitgleich eine Lockerung bzw. Abschaffung der räumlichen Beschränkung bei geduldeten Ausländern herbeizuführen.
Begründung:
Am 15. April 2011 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer Aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften" zugestimmt. Durch die Gesetzesänderungen werden Aufenthaltsbeschränkungen für Asylbewerber gelockert. Dadurch können unbillige Härten vermieden werden und der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen wird erleichtert. Dies kommt vor allem Asylbewerbern mit längerem verfahrensbedingtem Aufenthalt und minderjährigen Asylbewerbern zugute. Dieses sollte auch der Anspruch für den Freistaat Thüringen sein. Im Mai 2010 hatte die Fraktion der FDP eine Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Thüringen beantragt (vgl. Drucksachen 5/981/1343). Der Landtag lehnte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Antrag, die Residenzpflicht abzuschaffen, ab. Der damalige Innenminister verwies in der Debatte auf die Pläne der Landesregierung, die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge räumlich auszuweiten und darauf, dass eine entsprechende Verordnung im Oktober in Kraft treten werde. Auf eine mündliche Anfrage vom 30. November 2010 (Drucksache 5/1899) wurde am 8. Dezember 2010 mitgeteilt, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen sei. Auf die Nachfrage, ob das Inkrafttreten der Verordnung wahrscheinlich noch längere Zeit dauern wird, wurde durch den Innenminister geantwortet, dass mit dieser Wahrscheinlichkeit nicht zwingend zu rechnen sei. Mit Antrag vom 7. Februar 2011 (Drucksache 5/2273) forderte die FDP-Fraktion die Landesregierung auf, bis zum 30. April 2011 die Residenzpflicht zu lockern bzw. Drucksache 5/2592 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode aufzuheben. Dies wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Eine Rechtsverordnung für die Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht ist seitdem nicht in Kraft getreten.
Für die Fraktion:
Bergner
Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/46 am 24.02.2011 abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der FDP wurde in namentlicher Abstimmung bei 79 abgegebenen Stimmen mit 35 Jastimmen, 43 Neinstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.