26.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 261
des Abgeordneten Barth (FDP)
Leitbild "Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020"
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Leitbild 'Energieland Thüringen/ Grüner Motor Deutschlands 2020'" zu entwickeln (vgl. II.1. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Entwicklung eines "Leitbildes 'Energieland Thüringen/ Grüner Motor Deutschlands 2020'"?
2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" federführend beauftragt werden?
3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?
5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?
7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?
8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/ Grüner Motor Deutschlands 2020'"?
9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" publizieren?
10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" weiterverwenden?
11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" eingestellt?
12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Leitbildes 'Energieland Thüringen/Grüner Motor Deutschlands 2020'" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/693
23.03.2010
Das <>Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Thüringer Landesregierung strebt einen konsequenten Umbau des Energiesystems an. Im Mittelpunkt steht der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien. Wer "Grüner Motor" sein will muss bei den erneuerbaren Energien führend sein. Darüber hinaus liegt der Fokus auf Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Energieforschung. Thüringen strebt im Ergebnis eine Vorreiterrolle in der Energiepolitik an, die sehr nachdrücklich von Nachhaltigkeit geprägt sein wird. Ziel ist, Thüringen zu einem der attraktivsten und besten Green-Tech-Standorte Deutschlands auszubauen.
Zu 2.:
Federführend ist das TMWAT.
Zu 3.:
Die Aufgabe wird federführend in der Abteilung "Energiepolitik, Technologie- und Forschungsförderung" wahrgenommen werden.
Zu 4.:
Hierzu kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden.
Zu 5.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Weitere Aussagen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Zu 6.:
Hierzu kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Zu 7.:
Zu diesem Punkt können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden.
Zu 8.:
Hierzu kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden.
Zu 9.:
Die Öffentlichkeit wird über die Inhalte informiert werden, auf welche Art und Weise ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.
Zu 10.:
Die Inhalte werden im Rahmen der Wirtschafts- und Energiepolitik verwandt werden.
Zu 11.:
Die Kosten werden aus dem Einzelplan 07 getragen.
Zu 12.:
Die Entwicklung des Leitbildes erfolgt in der Zuständigkeit der Landesregierung. Eine gesonderte Information des zuständigen Ausschusses über die Ergebnisse kann bei Bedarf gern erfolgen.
Machnig
Minister