13.04.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2567
13.04.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Rücknahme der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - GRW-Richtlinie - vom 01.04.2011 (ThürStAnz Nr. 13/2011 S. 507ff.)
Die Landesregierung wird aufgefordert:
1. Die eingangs erwähnte Richtlinie wieder außer Kraft zu setzen und die Fassung der Richtlinie vom 30.01.2009 (ThürStAnz Nr. 9/2009 S 444 ff.) in der Fassung der Änderungen vom 08.05.2009 (ThürStAnz Nr. 23/2009 S. 1008) und vom 29.09.2010 (ThürStAnz Nr. 47/2010 S. 1585) anstelle dieser wieder in Kraft zu setzen.
Begründung:
Die neue Richtlinie des Freistaats Thüringen für Zuwendungen im Rahmen der GRW sieht u.a. eine Verminderung der Fördersätze auf nur 20% des maximal zulässigen Subventionswertes für kleinere und mittlere Unternehmen vor. Dies hat zur Folge, dass lediglich 8% der Investitionssumme als Förderung zur Verfügung stehen.
Dies hat zur Folge, dass z.B. Betriebserweiterung und somit Arbeitsplätze in die benachbarten Bundesländer verlagert werden bzw. Fachkräfte sich dorthin orientieren werden, wo die Förderungen nicht an diese Richtlinie geknüpft sind. Thüringen ist und bleibt auch das einzige Bundesland, das solch eine Richtlinie erlassen wurde. Wenn Thüringen für Unternehmen und Arbeitskräfte attraktiv bleiben soll, muss diese Richtlinie zurückgenommen werden.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, was wesentlich zur schnellen Erholung der Thüringer Wirtschaft beigetragen hat und auch in einer Phase des investiven Wachstums dem Mittelstand erlaubt, schnell Arbeitnehmer anzuheuern und eher ein unternehmerisches Risiko als Grundlage für ein dauerhaftes Wachstum einzugehen.
Für die Fraktion:
Kemmerich