31.03.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2493
31.03.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Gewährung einer angemessenen Vergütung für Praktikanten in Thüringer Landesministerien und nachgeordneten Behörden
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine landesweit einheitliche Richtlinie zur angemessenen Vergütung für alle Studenten zu erlassen, die ein Praktikum als pflichtigen Bestandteil der Hochschulausbildung in einem Thüringer Ministerium oder einer der nachgeordneten Behörden
ableisten,
a) für welche keine grundsätzliche gesetzliche oder tarifvertragliche Verpflichtung zur Gewährung einer Vergütung vorgesehen ist und
b) dessen Dauer zwischen vier und 24 Wochen liegt.
Begründung:
Der "Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelung für Praktikantinnen/Praktikanten" vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 1. März 2009 legt lediglich für bestimmte Berufspraktika die Höhe eines monatlich zu zahlenden Entgeltes verbindlich fest. Auch Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, haben nach § 17 dieses Gesetzes einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, deren Richtwerte sich
an den "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Gewährung von Praktikantenvergütungen" vom 17. März 2010 orientieren.
Laut Antwort (Drucksache 5/2253) des Thüringer lnnenministeriums vom 2. Februar 2011 auf die Kleine Anfrage 1079 der Abgeordneten Recknagel und Kemmerich vom 29. November 2010 besteht aber grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung einer Vergütung von Studenten, deren Praktikum Bestandteil einer Hochschulausbildung ist, da diese nicht unter den Bereich des Berufsbildungsgesetzes fallen (sogenannte Pflichtpraktika). Zahlungen und Höhe der Vergütung liegen zurzeit im Ermessen der Beschäftigungsbehörden.
Mit einer landesweit einheitlichen Richtlinie zur Vergütung von Studenten, deren Pflichtpraktika während des Studiums an einem Landesministerium oder einer nachgeordneten Behörde abgeleistet wird, kann die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und geleistete Arbeit angemessen vergüten. Zusätzlich stellt eine solche einheitliche und angemessene Vergütung einen Standortvorteil für die Anwerbung der besten Köpfe und Fachkräfte für den Freistaat Thüringen dar.
Für die Fraktion:
Kemmerich
Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/53 am 15.04.2011 abgelehnt.