06.04.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2511
06.04.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Gutachten im Auftrag der Landesregierung "zum Zeitrahmen
und zur Notwendigkeit einer Funktional- und Gebietsreform"
in Thüringen
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. Bericht zu erstatten,
a) zwischen welchen Thüringer Kommunen welche Formen der freiwilligen interkommunalen Zusammenarbeit per 1. März 2011 bestanden bzw. welche im laufenden Kalenderjahr umgesetzt werden sollen,
b) welche Bilanz die Landesregierung über die auf freiwilliger Basis praktizierten Kooperationen zwischen den Thüringer Kommunen zieht,
c) welche Erkenntnisse der Landesregierung über die in den letzten Jahren in anderen Bundesländern durchgeführten Funktional- bzw. Gebietsreformen vorliegen,
d) welche konkreten Erwartungen die Landesregierung an eine Funktional- und Gebietsreform in Thüringen knüpft;
2. die geeigneten Voraussetzungen zu schaffen, um das Gutachten im Auftrag der Landesregierung, das eine Zweckmäßigkeit einer Funktional- und Gebietsreform auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung bürgerschaftlicher Interessen bewerten soll, bis spätestens 31. Dezember 2011 den Fraktionen und den zuständigen Gremien des Thüringer Landtags sowie den relevanten Verbänden und den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften Thüringens zuzuleiten;
3. die Vertreter der relevanten Verbände, der relevanten Bürgerinitiativen sowie der kommunalen Gebietskörperschaften in geeigneter Weise in die Auswertung des Gutachtens sowie die sich daran aus Sicht der Landesregierung anschließenden Maßnahmen einzubeziehen;
4. bis spätestens zum 1. Juni 2012 im Thüringer Landtag über die Ergebnisse des Gutachtens sowie die sich aus Sicht der Landesregierung daraus ergebenden Maßnahmen zu berichten.
Begründung:
Seit längerer Zeit besteht innerhalb der Landesregierung Streit über die Notwendigkeit und den Zeitplan einer Funktional- und Gebietsreform. Derzeit soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das die Zweckmäßigkeit einer Funktional- und Gebietsreform unter den Gesichtspunkten von möglichen Einsparungen, Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt sowie die Auswirkung auf die Bürger überprüfen soll. Die Landesregierung sollte Klarheit schaffen, welche Maßnahmen sie in Zukunft ergreifen will, um die Verwaltung effizienter zu gestalten. Das sollte aufgrund der Haushaltslage nicht unnötig verschoben werden. Um in dem Bereich, der auch unmittelbar die Bürger betrifft, ein weit akzeptiertes Ergebnis zu erhalten, müssen zum einen die Erfahrungen und zum anderen die Interessen der Bürger eine große Berücksichtigung finden. Deswegen halten wir es für notwendig, dass die Vertreter der Verbände, der Bürgerinitiativen sowie der kommunalen Gebietskörperschaften frühzeitig, also bereits bei der Auswertung des Gutachtens
beteiligt werden.
Für die Fraktion:
Bergner
Minister Geibert erstattete in der Plenarberatung 5/56 am 20.05.2011 einen Sofortbericht, die übrigen Punkte wurden abgelehnt.