Anträge

Verbraucherschutz in Thüringen stärken: Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar...

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2409
16.03.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Verbraucherschutz in Thüringen stärken: Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar gestalten


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. zu berichten,
a) in welcher Weise und mit welchem Ergebnis sie die Pflicht des Handels, den Grundpreis einer Ware korrekt anzugeben, bisher kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert hat;
b) welche Schlüsse sie aus dem gemeinsamen Bericht "Grundpreisangaben im Lebensmitteleinzelhandel" der Verbraucherzentralen vom Oktober 2010 zieht;
c) wie sie in Abwägung eines effektiven Verbraucherschutzes und in Anbetracht globalisierter Märkte zu den Forderungen der Verbraucherzentrale steht, zur Sicherstellung der Preistransparenz die Grundpreisangabe hinsichtlich der Position des Grundpreises im Preisetikett und dessen Schriftgröße zu vereinheitlichen, sowie bei gleichartigen Produkten einheitliche Bezugsgrößen und einheitliche Maßeinheiten vorzusehen;
d) welche Ergebnisse die Ländergemeinschaft Verbraucherschutz (LAV), in der das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vertreten ist, seit ihrer 16. Sitzung am 8. und 9. November 2010 zur Thematik Grundpreisangaben erzielt hat;

II. sich aktiv in die Projektgruppe "Preisklarheit und Preiswahrheit bei Lebensmitteln" der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz
(LAV) hinsichtlich
a) einer regelmäßigen und umfassenden Kontrolle der richtigen und vollständigen Angabe der Grundpreise im Handel,
b) einer Vermeidung unterschiedlicher Auslegungsmöglichkeiten (d. h. in der Preisangabenverordnung die Verkaufs- und Mengeneinheit für Lebensmittel unter Berücksichtigung der Festlegungen in der Fertigverpackungsverordnung zu präzisieren bzw. festzulegen),
c) einer Entwicklung von Kriterien für die grafische Darstellung der Grundpreisangabe, die eine schnelle Erfassung erleichtern, einzubringen.

Begründung:

Die Preisangabenverordnung schreibt dem Lebensmitteleinzelhandel vor, den Grundpreis (Preis je Mengeneinheit) in unmittelbarer Nähe zum Endpreis klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Ziel ist, eine genaue, transparente und unmissverständliche Information über Preise der an gebotenen Produkte zu gewährleisten. Der Grundpreis besitzt für Verbraucher eine zentrale Bedeutung beim Preisvergleich der angebotenen Produkte. Die Verbraucherzentrale Thüringen e. V. hat festgestellt, dass der Lebensmitteleinzelhandel der Pflicht zur Angabe des Grundpreises oftmals nur unzureichend nachkommt. Zudem sei die uneinheitliche Gestaltung der Grundpreisangabe verbraucherunfreundlich. Um eine möglichst genaue Information der Verbraucher sicherzustellen, bedarf es daher einer zielgerichteten Überarbeitung der Preisangabenverordnung.

Für die Fraktion:
Koppe

Der Antrag wurde am 25.03.2011 zurückgezogen.
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 33 Datenbankabfragen und 1.0786 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert