15.03.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2400
15.03.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Position Thüringens zur zukünftigen Änderung des Glücksspielstaatsvertrags
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. zu berichten,
a) welche für Thüringen wesentlichen Vorentscheidungen zu den Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols sowie zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs am 10. März 2011 getroffen wurden und welche Schlussfolgerungen daraus resultieren;
b) welche diesbezügliche Position bei der Konferenz vom Freistaat Thüringen vertreten wurde;
2. sich bei der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags für ein Modell einzusetzen,
a) durch das das Lotterie-Veranstaltungsmonopol erhalten bleibt und die bestehenden Beschränkungen des Vertriebs der staatlich veranstalteten Lotterien durch die privaten Anbieter aufgehoben werden;
b) das eine kontrollierte Öffnung des Sportwetten- und Onlinemarktes für seriöse Anbieter vorsieht;
c) durch das der Jugend- und Spielerschutz sowie eine wirksame Suchtprävention auf einem hohen Niveau gesichert werden;
d) durch das zusätzliche Einnahmen zur Förderung öffentlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke verwendet werden.
Begründung:
Am 8. September 2010 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechtes nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008. Er läuft mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten und somit am 31. Dezember 2011 aus. Derzeit werden drei Modelle zur Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags geprüft. Das erste Modell beinhaltet die Ausweitung des Monopols. Das zweite Modell sieht eine vermittelnde Lösung vor und stimmt mit den oben geforderten Grundsätzen überein. Das dritte Modell soll eine befristete Öffnung des Sportwettenmarktes zulassen (Experimentierklausel). Da eine endgültige Entscheidung nicht in der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. März 2011 gefallen ist, ist die Entscheidung auf eine Sondersitzung am 6. April 2011 vertagt worden. Welche Position von der Thüringer Landesregierung vertreten wurde und wird, ist nicht bekannt. Um eine rechtzeitige Ratifizierung zu ermöglichen, muss zeitnah eine Entscheidung über die Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages getroffen werden.
Für die Fraktion:
Bergner
Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/59 am 17.06.2011 abgelehnt.