Anträge

Verbraucherschutz: Information und Dialog ja - staatlich finanziertes Anprangern nein!

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2286
15.02.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Verbraucherschutz: Information und Dialog ja - staatlich finanziertes Anprangern nein!


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. sich auf Bundesebene gegen die durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geplante Einführung einer Internetplattform "Klarheit und Wahrheit" in seiner jetzigen Form einzusetzen und

2. alle eigenen Aktivitäten im Internet so auszurichten, dass innerhalb dieses "Kommunikationsraumes eigener Art" kein staatlich finanzierter "Pranger des 21. Jahrhunderts" entsteht.

Begründung:

Anlässlich der Diskussionen um die Ausgestaltung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten und von der Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. der Verbraucherzentrale Hessen betriebenen Internetportals "Klarheit und Wahrheit" bleibt festzuhalten, dass die Zielrichtung des lnternetportals - eine sachliche Information der Verbraucher sowie einen fairen und sachlichen Meinungsaustausch zwischen Wirtschaft und Verbraucher zu fördern - uneingeschränkt befürwortet werden kann. Bei Veröffentlichungen im Internet gilt es aber zu berücksichtigen, dass das Internet ein "Kommunikationsraum eigener Art" ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich in das World Wide Web begeben. Nichts anderes darf für diejenigen gelten, die gegen ihren eigenen Willen ins Netz gestellt werden. Rechtsstaatliche Garantien und Verfahrensvorgaben sind unteilbar und stehen auch Unternehmen zu. Der Staat muss daher - gerade bei von ihm mit Steuergeldern finanzierten Informationsmaßnahmen - auch diejenigen schützen, die unberechtigt "im Netz vorgeführt werden" und dadurch Nachteile erfahren. Aus diesem Grunde ist das Internetportal so auszugestalten, dass den Schutzrechten der Unternehmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Im produktbezogenen Teil des Internetportals sollen jedoch Produkte aufgeführt und abgebildet werden können, die vollkommen in Übereinstimmung mit den geltenden lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorschriften stehen und somit rechtmäßig vermarktet, jedoch von einzelnen Verbrauchern rein subjektiv in Bezug auf bestimmte Deklarations- oder Aufmachungsaspekte für irreführend gehalten werden.

Für die Fraktion:
Barth

Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/47 am 25.02.2011 abgelehnt.
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