Anträge

Lockerung bzw. Abschaffung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2273
10.02.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Lockerung bzw. Abschaffung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz


1. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Rechtsverordnung zur Lockerung bzw. zur Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber bis zum 30. April 2011 zu erlassen.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten,
a) wie die räumliche Beschränkung bei geduldeten Ausländern gemäß § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durch die zuständigen Behörden in Thüringen gehandhabt wird und unter welchen Voraussetzungen eine Anordnung für eine räumliche Beschränkung
ergeht;
b) ob die Landesregierung Kenntnis von einer besonders restriktiven Handhabung der Anordnung nach § 61 Abs. 1 AufenthG durch die zuständigen Behörden in Thüringen hat (bitte einzeln benennen);
c) welche Maßnahmen ergriffen werden, um unverzüglich eine restriktive Handhabung bei der Anordnung nach § 61 AufenthG zu unterbinden.

Begründung:

Im Mai 2010 hatte die Fraktion der FDP eine Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Thüringen beantragt (vgl. Drucksachen 5/981/1343). Der Landtag lehnte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Antrag ab. Der damalige Innenminister verwies in der Debatte auf die Pläne der Landesregierung, die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge räumlich auszuweiten, und darauf, dass eine entsprechende Verordnung im Oktober in Kraft treten werde. Auf eine Mündliche Anfrage vom 30. November 2010 (Drucksache 5/1899) wurde am 8. Dezember 2010 mitgeteilt, dass der Meinungsprozess innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen sei. Auf die Nachfrage, ob das Inkrafttreten der Verordnung wahrscheinlich noch längere Zeit dauern wird, wurde durch den Innenminister geantwortet, dass mit dieser Wahrscheinlichkeit nicht zwingend zu rechnen sei. Bis dato ist keine Rechtsverordnung für die Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht in Kraft getreten.

Seit dem 17. Januar 2011 dürfen sich geduldete Ausländer im gesamten Gebiet des Freistaats Sachsen ohne gesonderte Erlaubnis bewegen. Dem Thüringer Landtag soll deshalb über die bisherige Praxis zur räumlichen Beschränkung gemäß § 61 AufenthG im Freistaat Thüringen durch die Landesregierung berichtet werden.

Für die Fraktion:
Bergner
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