16.03.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2407
16.03.2011
G e s e t z e n t w u r f
der Fraktion der FDP
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen
Der Landtag hat mit der nach Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen erforderlichen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Die Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745), wird wie folgt geändert:
1. Artikel 98 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Der Haushaltsplan ist ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Im Falle von Naturkatastrophen
oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und seine Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von der Vorgabe des Satzes 1 aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags abgewichen werden. Im Falle der Abweichung von den Vorgaben des Satzes 1 sind die zulässigen Kredite innerhalb eines bestimmten Zeitraums vollständig zu tilgen. DasNähere regelt ein Gesetz."
b) Nach Absatz 2 wird folgender neue Absatz 3 eingefügt:
"(3) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz."
c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
2. Artikel 100 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Soweit der Geldbedarf aus Steuern, Abgaben und sonstigen Einnahmen nicht gedeckt werden kann, um die nach Absatz 1 zulässigen Ausgaben zu decken, darf die Landesregierung die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsführung erforderlichen Mittel im Wege des Kredits beschaffen, soweit eine der Voraussetzungen zur Aufnahme von Krediten nach Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 erfüllt ist."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und findet erstmals auf die Haushaltsaufstellung 2013 Anwendung.
Begründung:
Der Grundsatz der Generationengerechtigkeit erfordert ebenso wie das Ziel der Sicherung von zukünftigen Handlungsspielräumen für die öffentliche Hand eine Beendigung der Neuverschuldungspolitik der letzten Jahrzehnte. Die Praxis, gegenwärtige Ausgaben zukünftigen Generationen aufzuzwingen und mit jeder neuen Schuldenaufnahme über die damit verbundenen Zinsbelastungen staatliche Handlungsspielräume unmittelbar und langfristig einzuschränken, ist unmoralisch. Nötige Investitionsmaßnahmen müssen aus den jeweils verfügbaren Einnahmen finanziert werden. Dies ist zum einen nötig, um existierende Probleme bei der Abgrenzung von Konsum und Investitionen zu umgehen. Zum anderen sind die Folgewirkungen von Investitionen immer unbestimmt, so dass nicht automatisch von einer Selbstfinanzierung von Investitionen über zusätzliche, durch die jeweilige Investition ausgelöste Wachstumseffekte ausgegangen werden kann.
Um langfristig die staatliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und um Generationengerechtigkeit
herzustellen, ist es deshalb unumgänglich, auf die Aufnahme neuer Kredite grundsätzlich zu verzichten. Dies sollte umso mehr beschlossen werden, da die Jahre 2007 bis 2009 in Thüringen gezeigt haben, dass es möglich ist, mit ausgeglichenen Haushalten zu wirtschaften.
Die Landespolitik sollte sich deshalb über eine verfassungsrechtliche Selbstbindung zu diesem Ziel bekennen. Die Aufnahme von neuen Krediten sollte nur noch in besonderen Notsituationen und bei Naturkatastrophen möglich sein, soweit sich diese der Kontrolle des Landes entziehen und seine Finanzlage erheblich beeinträchtigen. In diesen Fällen ist es zur Aufrechterhaltung politischer Handlungsspielräume nötig, die Aufnahme von neuen Schulden kurzfristig zu ermöglichen. Diese müssen dann allerdings nach Beendigung der Notsituation innerhalb eines festen Zeitraums zurückgezahlt werden. Zur Abfederung von konjunkturellen Schwankungen darf das Land keine Kredite mehr aufnehmen.
Vielmehr müssen in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs Rücklagen gebildet werden, die dann bei einem wirtschaftlichen Abschwung zum Ausgleich möglicherweise rückläufiger Steuereinnahmen sowie zur Finanzierung von zusätzlichen Investitionen eingesetzt werden können.
Für die Fraktion:
Hitzing