Kleine Anfragen

Defizite in der Trassierung von Landesstraßen?

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
07.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 189
der Abgeordneten Bergner und Untermann (FDP)
Defizite in der Trassierung von Landesstraßen?


Derzeit erfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Straßenbau eine grundlegende Novellierung. Insbesondere mit der Einführung der RAL (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen) kommen grundsätzlich neue Bewertungskriterien zur Anwendung oder erhalten einen neuen Stellenwert. In diesem Sinne werden die derzeit noch geltenden Entwurfsrichtlinien (RAS-L [Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Linienführung], RAS-Q [Richtlinie für die Analge von Straßen, Teil Querschnitte], RAS-K [Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunkte]) zu integrierten Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zusammengeführt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Landesstraßen (gemessen nach Trassierungslängen), die nicht den Anforderungen der neuen RAL gerecht werden?

2. Wie viele Trassierungskilometer der Landesstraßen, die nicht den Anforderungen der RAL gerecht werden, wurden seit Wiedergründung des Freistaates Thüringen im Sinne der RStO 01 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) bzw. ihrer Vorgänger bereits grundhaft ausgebaut?

3. Wie hoch ist der Anteil der in Auftragsverwaltung des Bundes verwalteten Bundesstraßen (gemessen nach Trassierungslängen), die nicht den Anforderungen der neuen RAL gerecht werden?

4. Wie viele Trassierungskilometer der in Auftragsverwaltung des Bundes verwalteten Bundesstraßen, die nicht den Anforderungen der RAL gerecht werden, wurden seit Wiedergründung des Freistaats Thüringen im Sinne der RStO 01 bzw. ihrer Vorgänger bereits grundhaft ausgebaut?

5. Wie hoch ist der Anteil der Landesstraßen, die auch den bislang geltenden Entwurfsrichtlinien RAS-L, RAS-Q und RAS-K nicht genügen?

6. Wie hoch ist der Anteil der in Auftragsverwaltung des Bundes verwalteten Bundesstraßen, die auch den bislang geltenden Entwurfsrichtlinien RAS-L, RAS-Q und RAS-K nicht genügen?

7. Wie schätzt die Landesregierung den Handlungsbedarf ein, der sich aus der Einführung der RAL ergibt (bitte mit Angabe zeitlicher Einordnungen sowie getrennt nach Landesstraßen, Bundesstraßen in Auftragsverwaltung sowie Kreis- und Ortsverbindungsstraßen)?

8. Beabsichtigt die Landesregierung, die EDV-gestützte Visualisierung bei der außerörtlichen Straßenplanung grundsätzlich zu beauftragen?

9. Für die EDV-gestützte Visualisierung sind erhebliche Investitionen in Soft- und gelegentlich auch Hardware sowie Weiterbildung des Personals erforderlich. Bewertet die Landesregierung die EDV-gestützte Visualisierung als besondere Leistung im Sinne von § 46 in Verbindung mit Anlage 12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI 2009)?

10. Plant die Landesregierung die flächendeckende Ausstattung der Straßenbauverwaltungen des Landes mit einschlägiger Software? Falls ja, ist dabei bereits entschieden, welches System eingeführt werden soll? Wenn das der Fall ist, welche Überlegungen haben zu der Entscheidung geführt? Welche Kosten veranschlagt die Landesregierung für die Beschaffung und die Administration der Software?

Bergner, Untermann

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/529
24.02.2010

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Eine entsprechende statistische Erfassung liegt der Landesregierung nicht vor.

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sind zurzeit erst als Entwurf vorhanden und stehen noch in der Abstimmung zwischen den Ländern. Mit einer Einführung der RAL durch den Bund für die Bundesfernstraßen wird voraussichtlich im Jahr 2011 gerechnet. Danach ist zu prüfen, mit welchen Prämissen diese Richtlinien auch für Landesstraßen in Thüringen eingeführt werden bzw. den Landkreisen und Kommunen zur Anwendung empfohlen werden.

Zu 2.:
Zirka 1 300 km Landesstraßen wurden nach RSTO 01 ausgebaut. Darüber hinaus kann unter Bezug auf die Antwort zur Frage 1 keine Aussage getroffen werden.

Zu 3.:
Die Aussagen zu Frage 1 treffen auch für Bundesstraßen zu.

Zu 4.:
Zirka 1 000 km Bundesstraßen wurden nach RSTO 01 ausgebaut. Darüber hinaus kann unter Bezug auf die Antwort zur Frage 1 keine Aussage getroffen werden.

Zu 5.:
Die nachgefragten Daten werden von der Landesregierung statistisch nicht erfasst. Die genannten Richtlinien gelten für den Um-, Aus- und Neubau von Straßen. Aus ihnen leitet sich keine Verpflichtung ab, das Bestandsstraßennetz entsprechend anzupassen.

Zu 6.:
Die Aussagen zu Frage 5 treffen auch auf Bundesstraßen zu.

Zu 7.:
Mit Einführung der RAL erwächst für den jeweiligen Baulastträger kein Handlungsbedarf, das Bestandsstraßennetz komplett nach den Entwurfsrichtlinien umzugestalten.

Zu 8.:
nein

Zu 9.:
Die EDV-gestützte Visualisierung wird als besondere Leistung im Sinne von § 3 in Verbindung mit Anlage 2 der HOAI bewertet.

Zu 10.:
nein

Carius
Minister
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