Kleine Anfragen

Abgrenzung eigener und übertragener Wirkungskreis

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
07.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 185
der Abgeordneten Barth und Bergner (FDP)
Abgrenzung eigener und übertragener Wirkungskreis


Die eher allgemein gehaltenen Aussagen des § 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 3 ThürKO führen in der Praxis immer wieder zu Unschärfen in der Trennung zwischen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben gehören zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Kommunen (bitte getrennt aufführen nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und Städten)?

2. Welche Aufgaben erfüllen die Kommunen als übertragene Aufgaben (bitte getrennt aufführen nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und Städten)?

3. Wie kann aus Sicht der Landesregierung dem Informationsbedarf kommunaler Mandatsträger auch für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises angemessen Rechnung getragen werden?

Barth, Bergner

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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